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Beitrag vom 10.11.2005
Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes
Sarah Ross
In den Einrichtungen der Berliner Landesverwaltung sind Frauen im höheren Dienst nach wie vor unterrepräsentiert. Nun wurde der 7. Bericht des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vorgelegt.
Am 1. November 2005 wurde dem Senat von Harald Wolf, dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, der bereits siebente Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) gemäß dem Paragraphen §19 LGG vorgelegt und beschlossen. Inhalt dieses Berichtes sind die Strukturen und Entwicklungen der Frauenbeschäftigung in den Einrichtungen der Berliner Landesverwaltung und der aktuelle Stand zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes im Berichtszeitraum von Mitte 2002 bis Mitte 2004.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Berliner Landesdienst schreitet stetig voran und daher kann auch ein Anstieg des Frauenanteils vermerkt werden: Zum Stichtag 30. Juni 2004 betrug die Frauenquote 40,4% und ist im Vergleich zum Jahr 1998 um 3,1 Prozentpunkte gestiegen. Was in den vergangenen Jahren unter anderem zu dieser positiven Entwicklung beigetragen hat, ist der vergleichsweise hohe Frauenanteil an den Beförderungen auf allen Stellen des höheren Dienstes, wie zum Beispiel an den Hochschulen: Der Frauenanteil an Professuren hatte 2002 noch bei 14,2 % gelegen. Der Frauenanteil an den Neuberufungen im Berichtszeitraum ist mehr als doppelt so hoch, nämlich 29 %. So stieg der Frauenanteil an den Professuren auf 16,4% im Jahr 2004. Damit liegen die Berliner Hochschulen bundesweit an der Spitze.
Aber dennoch: Frauen sind gegenüber Männern nach wie vor im höheren Dienst unterrepräsentiert, und somit stehen insbesondere die Laufbahnen des höheren Dienstes und vergleichbare Vergütungsgruppen für Angestellte im Mittelpunkt der Analyse. Auf einige Beschäftigungsbereiche hatten die positiven Entwicklungen scheinbar keinen Einfluss, da sich an der Unterrepräsentanz der Frauen seither nur wenig verändert hat. Frauen rücken beispielsweise in Führungspositionen immer noch nur sehr langsam in vor: In den Senatsverwaltungen sind daher nur 8% der Abteilungsleitungen mit Frauen besetzt. Deshalb muss die Frauenförderung weiter verbessert werden und sich noch umfassender in allen Bereichen des Berliner Landesdienstes etablieren.
Weiterhin gibt der Bericht einen Überblick über die Gleichstellungsmaßnahmen der einzelnen Einrichtungen des Berliner Landesdienstes. Ziel ist es, diese Auflistung zukünftig zu einem Katalog über Frauenfördermaßnahmen zu erweitern, der dann den jeweiligen Personalstellen bei der Entwicklung ihrer Gleichstellungsinstrumente als Orientierung dienen soll.
Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung ist die geschlechterspezifische Besetzung von Gremien. In den Gremien der obersten Landesbehörden ist der Frauenanteil mit insgesamt 38 % relativ hoch. Auch die Hochschulgremien sind immerhin zu einem Drittel mit Frauen besetzt. Das Gleiche gilt für Gremiensitze, die dem Land Berlin in Einrichtungen außerhalb des Berliner Landesdienstes zustehen. In den Organen und Aufsichtsgremien der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Landes betrug die Frauenquote aber insgesamt nur rund 26 %.
(Quelle: Landespressedienst, vom 01.11.05)