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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 16.08.2006


Stellenangebot der KOK zum Thema Härtefallkommission
AVIVA-Redaktion

Ein Jobbangebot für die Härtefallkommission mit befristetem Werkvertrag und einer Vergütung von 20,00 Euro pro Stunde wird bis zum 07. September 2006 ausgeschrieben.




Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.(KOK) schreibt im August 2006 eine Stelle mit Werkvertrag zum Thema Härtefallkommission aus.

Am 01. Januar 2005 trug die Einführung des neuen Zuwanderungsgesetzes mit dem Paragraph 23a, AufenthG zur Einrichtung einer Härtefallkommission bei. Das bedeutet, dass ausreisepflichtige AusländerInnen ein Härtefallersuchen an die oberste Landesbehörde richten können. Die Landesbehörde kann dann eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Das Ziel der Kommission ist es nun, mehr Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen.
Darüber hinaus soll ein erweiterter rechtlicher Spielraum zugunsten von besonders betroffenen Einzelpersonen erreicht werden.

Die dafür zuständigen Kommissionen bestehen aus sechs bis zehn Mitgliedern,
die sich aus Nichtregierungs- Organisationen (Kirche, Liga der freien Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen) und staatlichen Vertretern (Städte, Gemeinde, Landkreise, Ministerien) zusammensetzen.

Fragestellung:
Als erstes soll eine kurze, allgemeine Darstellung der rechtlichen und politischen Voraussetzungen für eine Härtefallkommission geschrieben werden. Als nächster Schritt ist ein Überblick bzw. Vergleich über die verschiedenen Landesbestimmungen zu erstellen (z.B.: Vergleich zwischen den in einigen Bundesländern bestehenden Petitionsausschüssen und den Härtefallkommissionen)

Der daraus gewonnene Ãœberblick sollte folgende Aspekte beinhalten:

  • In welchen Bundesländern gibt es Härtefallkommissionen und seit wann?

  • Wie sind diese zusammengesetzt?

  • Welche Antragswege existieren?

  • Wie viele Fälle wurden bislang mit welchen Urteilen entschieden?

  • In welchen Bundesländern und mit welchen Inhalten wurden sie genehmigt?

  • Sind hier Tendenzen absehbar?

  • Wurden die Härtefall- Entscheidungen speziell für Betroffene aus dem Bereich des Menschenhandels gemacht?

  • Wie sahen diese Entscheidungen aus?

  • Können aus diesen Entscheidungen praktische Handlungsansätze und Empfehlungen für die Fachberatungsstellen bezüglich der aufenthaltsrechtlichen Problematik für Betroffene von Menschenhandel abgeleitet werden?

  • Wann wird es für Betroffene nötig, sich an die Härtefallkommission zu wenden?


  • Ergebnis:
    Das Ergebnis des Werkvertrages sollten ausgearbeitete Strategien für die Praxis sein.
    Aus ihm soll ersichtlich werden, auf welche Besonderheiten die AntragstellerInnen achten müssen. Auch ein Beispiel für einen erfolgreich eingereichten Antrag bei der Härtefallkommission sollte dabei sein.
    Wenn die Härtefallkommission ein Ersuchen positiv bescheidet, gibt sie eine Empfehlung an die oberste Landesbehörde heraus. Interessant wäre es daher, die Fälle näher zu beleuchten, die zwar von der Härtefallkommission empfohlen wurden dann jedoch von der obersten Landesbehörde abgelehnt wurden.

    Vorgehensweise:
    Für die Sammlung der Daten wird eine Recherche über das Bundesinnenministerium bzw. die Landesinnenministerien und Härtefallkommissionen bzw. deren Sprecher oder Sprecherinnen empfohlen. Mögliche weitere AnsprechpartnerInnen sind: die Migrationsdienste in den großen Städten sowie die landesweiten Flüchtlingsräte, Caritas und das Diakonische Werk. Da dies eine Vielzahl von AdressatInnen ist, soll die Werkvertragsnehmerin zunächst recherchieren, welche AnsprechpartnerInnen sie auswählt und diese gemeinsam mit dem KOK besprechen, um eine abschließende Auswahl zu treffen.

    Für die Sammlung von spezifischen Menschenhandelsfällen wird darüber hinaus eine Kontaktaufnahme mit den Fachberatungsstellen in den jeweiligen Bundesländern vorausgesetzt. Hierzu ist ein Fragenkatalog auszuarbeiten, welcher ebenfalls mit dem KOK abzustimmen ist.

    Bei der Befragung ist es von wesentlichem Interesse, zu erfahren, wie viele Fälle von Menschenhandel auftauchen und welche Probleme bei dem Verfahren aufgetreten sind.

    Form:
    Form und Frist für einen kurzen Zwischenbericht werden individuell vereinbart. Als Ergebnis wird eine schriftliche Ausarbeitung erwartet.

    Zeitumfang:
    Als zeitlichen Umfang für die Erstellung der schriftlichen Bearbeitung und der rechtlichen und tatsächlichen Recherche ist von einem geschätzten Arbeitsaufwand von 40 Stunden auszugehen.

    Vergütung:
    Der Stundensatz beträgt 20,00 Euro. Als Aufwendungsersatz für Telefongespräche wird pauschal eine Summe in Höhe von 50,00 Euro ersetzt.

    Frist zur Rückmeldung:
    Die Frist für Ihre Rückmeldung ist der 07.09.2006. Wichtig ist hierbei Ihr Interesse zu bekunden und ein kurzes Konzept zu erarbeiten, wie Sie sich im Einzelnen mit dem oben genannten Thema beschäftigen wollen und von welchem Zeitrahmen
    Sie für die Erstellung des Werkvertrages ausgehen.

    Frist für die Fertigstellung des Werkvertrages:
    Die Frist zur Fertigstellung des Werkvertrages ist der 30.10.2006.

    Weitere Informationen können Sie unter folgender Adresse erhalten:

    KOK- Bundesweiter Koordinierungskreis
    gegen Frauenhandel und Gewalt
    an Frauen im Migrationsprozess e.V.
    Behlertstr. 35
    14467 Potsdam
    Tel: 0331 / 280 33 00
    Fax: 0331 / 280 33 07
    e-mail : office@kok-potsdam.de


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    Beitrag vom 16.08.2006

    AVIVA-Redaktion