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Beitrag vom 20.06.2013
Ehegattensplitting - Reaktionen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013
Sabine Reichelt
Lebenspartnerschaften und Ehen müssen steuerlich gleich behandelt werden – ein Urteil, das vom Deutschen Juristinnenbund und dem Lesben- und Schwulenverband grundsätzlich begrüßt, aber auch ...
... kritisiert wird.
"Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig," erklärt das Verfassungsgericht Anfang Juni. Viele aus der Fraktion der CDU/CSU teilen diese Meinung nicht. Unter ihnen ist auch Norbert Geis – definitiv nicht bekannt für seine lesben- und schwulenfreundlichen Überzeugungen – der am Tag nach der Verlautbarung bei der Sitzung der Unionsfraktion dennoch einräumen muss: "Wir werden dieses Urteil umsetzen." Und Hedwig von Beverfoerde, Sprecherin der konservativen Initiative "Familienschutz", die natürlich nicht alle Familien schützen will (wovor eigentlich?), sondern nur jene, die dem Modell der 1950er Jahre entsprechen, findet es "doof", dass das Urteil nun so schnell umgesetzt wird, wie sie in der Talkshow "Anne Will" sagt.
Axel Hochrein hingegen, Bundessprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), "begrüßt die Entscheidung von CDU und CSU, noch vor der Sommerpause eine steuerliche Gleichstellung auf den Weg zu bringen." Zugleich kritisiert er den Beschluss jedoch als "halbherzig. Es ist überdeutlich, dass die Union unter dem Zwang der höchstrichterlichen Entscheidung handelt, im Kern aber bei ihrer diskriminierenden Blockade bleibt. Die Hausaufgaben, die das Verfassungsgericht der Regierung aufgegeben hat, fordern nämlich nicht nur die Gleichstellung beim Ehegattensplitting, sondern auch eine Korrektur des Adoptionsrechts. Das sind schon wieder nur halbe Sachen! Die Union beharrt auf ihrem antiquierten Gesellschaftsbild und betreibt weiterhin eine Politik des Blockierens und der Verzögerung bei der Gleichstellung."
Manfred Bruns, ebenfalls vom LSVD, hebt insbesondere hervor, dass nun "eine Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften auch ohne Zwangsouting gegenüber dem Arbeitgeber möglich" ist. Dies ist besonders für Arbeitnehmer_innen der katholischen Kirche von Bedeutung, die die Einkommenssteuer zusammen veranlagen können, ohne dass die Arbeitgeberin davon erfährt. Außerdem plädiert der LSVD für eine Öffnung der Ehe auch für lesbische und schwule Paare.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) findet die Entscheidung des Verfassungsgerichts zwar prinzipiell gut, da sie ein Schritt gegen die Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist, kritisiert jedoch das Ehegattensplitting an sich als nicht mehr zeitgemäß. "Das 1958 eingeführte Ehegattensplitting basierte auf der Idee, dass die Ehefrau traditionell nicht erwerbstätig war und der Mann ein Leben lang sein Einkommen mit ihr teilte," heißt es in einer Erklärung, die über Irrtümer des Ehegattensplittings aufklärt. Der djb macht außerdem darauf aufmerksam, dass nicht alle Eheleute vom Splitting profitieren: Der Vorteil "wirkt sich nur auf solche Ehen aus, in denen die steuerpflichtigen Eheleute unterschiedlich hohe Jahreseinkommen haben. Das Ehegattensplitting ´belohnt` also den Verzicht eines Ehepartners auf Erwerbstätigkeit oder die Ausübung von Teilzeitarbeit." Dieser Ehepartner ist in den meisten Fällen die Frau. Die geschlechtsspezifischen negativen Auswirkungen dieser Steuerregelung beschreibt auch Ulrike Spangenberg 2005 in ihrem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung.
Die Juristinnen weisen weiterhin darauf hin, "dass vom Ehegattensplitting und der damit einhergehenden Steuerentlastung nur diejenigen Steuerpflichtigen profitieren können, die entsprechend hohe Einkommen erwirtschaften. Die vermeintliche Gestaltungsfreiheit (im Falle des Zusammenlebens mit Kindern wird) mithin nur einem gutverdienenden Teil der Eltern gewährt." Und auch angesichts der vielen Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind, und der hohen Scheidungsrate bezweifelt der djb die Kinderfreundlichkeit des Steuervorteils: "Aus Sicht der Kinder ist das Ehegattensplitting (...) eine unbeständige, nicht verlässliche Förderungsform."
Ramona Pisal,Präsidentin des djb, schlägt deshalb alternativ vor: "Angemessen ist die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag für alle rechtlich verbindlich verfassten Lebensformen. Die dadurch frei werdenden Geldmittel sollten in gezielte Dienst- und Geldleistungen zugunsten von Familien mit Kindern fließen."
Bei aller Freude über bürgerliche Rechte für Lesben und Schwule und Kritik am Ehegattensplitting sollte nicht vergessen werden, dass auch die Institution Ehe an sich, vor allem aus historischer Perspektive, durchaus ihre Mängel hat. Dass eine skeptische und oft ablehnende Haltung gegenüber der Ehe bereits frühe Feministinnen auszeichnete, zeigt die Journalistin Amy Littlefield 2011 in ihrem Artikel für "New Politics". Unter den dort aufgeführten Kritikerinnen sind die russisch-amerikanische Anarchistin Emma Goldman und Simone de Beauvoir. Ehe macht Frauen abhängig und schränkt sie ein, ist Goldman überzeugt.
Und Judith Butler geht 2008 in einem Interview mit der European Graduate School auf die ausschließende und normierende Funktion der Ehe ein: "(I)f marriage exists, then homosexual marriage should also exist, marriage should be extended to all couples irrespective of their sexual orientation, if sexual orientation is an impediment, then marriage is discriminatory. (...) I agree that the right to homosexual marriage runs the risk of producing a conservative effect, of making marriage an act of normalisation, and thereby presenting other very important forms of intimacy and kinship as abnormal or even pathological. But the question is: politically, what do we do with this? I would say that every campaign in favour of homosexual marriage ought also to be in favour of alternative families (...)." Für uns alle bedeutet das: "We need a movement that does not win rights for some people at the expense of others."
Weitere Informationen und Quellen:
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2013: "Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig"
Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 7. Juni 2013: "djb fordert Individualbesteuerung"
Erklärung des Deutschen Juristinnenbundes: "Zu den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting"
Pressemitteilung des LSVD vom 11. Juni 2013: "Eingruppierung nach Wahl im Einkommensteuerrecht"
Pressemitteilung des LSVD vom 15. Juni 2013: "Pseudo-Gleichstellungssteuergesetz"
Artikel im "Tagesspiegel" vom 7. Juni 2013: "Union plant Gesetz zu Ehegattensplitting noch vor Sommerpause"
Diskussion bei "Anne Will" vom 12. Juni 2013: "Gleiche Rechte für Homosexuelle – ist die Ehe nicht mehr heilig?"
Gutachten von Ulrike Spangenberg von 2005: "Neuorientierung der Ehebesteuerung: Ehegattensplitting und Lohnsteuerverfahren"
Artikel von Amy Littlefield von 2011: "A Young Radical´s View of Marriage"
Interview mit Judith Butler von 2008: "Gender is Extramoral"
Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:
Sukzessive gleicher (2013)
AVIVA-Interview with Judith Butler (2010)