Kampagne #UNHATEWOMEN von TERRE DES FEMMES erzeugt weitere Hassrede gegen Frauen - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Public Affairs Diskriminierend



AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 03.03.2020


Kampagne #UNHATEWOMEN von TERRE DES FEMMES erzeugt weitere Hassrede gegen Frauen
AVIVA-Redaktion

Die Kampagne #UNHATEWOMEN ruft dazu auf, mit dem Hashtag #UNHATEWOMEN Gewalt gegen Frauen in Posts, Songs, Texten und Kommentaren, sichtbar zu machen. Seit dem Launch der Kampagne am 17. Februar 2020 hat TERRE DES FEMMES nicht Unterstützung bekommen. Rapper Finch Asozial drohte den UnterstützerInnen der Kampagne mit Gewalt und setzte ein Kopfgeld auf eine Unterstützerin aus.




Herzstück der Kampagne von TERRE DES FEMMES ist ein Video, in dem Frauen frauenverachtende Raptexte vorlesen. Seit Beginn der Kampagne am 17. Februar 2020 wurde das Video allein auf Youtube bis jetzt über 51.000 gesehen. Die Bewegung erreichte auch die zitierten Rapper. Rapper Finch Asozial beleidigte öffentlich TERRE DES FEMMES und rief seine Fans zur Gegenwehr auf und Rapper Fler drohte sogar UnterstützerInnen der Kampagne mit Gewalt und setzte ein Kopfgeld auf eine Unterstützerin aus. Auch TERRE DES FEMMES sah sich mit frauenverachtenden Beschimpfungen im Netz konfrontiert.

Die Kampagne #UNHATEWOMEN ruft dazu auf, Gewalt gegen Frauen, wie sie täglich in Posts, Songs, Texten und Kommentaren veröffentlicht wird, sichtbar zu machen und mit dem Hashtag #UNHATEWOMEN Wortgewalt gegen Frauen nicht unwidersprochen zu lassen. Zudem setzt sich TERRE DES FEMMMES dafür ein, dass frauenverachtende Hassrede konsequent geahndet wird. Alle Protagonistinnen nahmen freiwillig und unentgeltlich an der von Philipp und Keuntje konzipierten Kampagne teil.

"Mit der Kampagne #UNHATEWOMEN machen wir darauf aufmerksam, dass verbale Gewalt gegen Frauen unseren Alltag prägt. Schleichend wird diese Wortgewalt dann zur Normalität", so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. "Die Folgen der Kampagne zeigen eindrucksvoll, dass Hassrede schon längst normal und salonfähig ist und sogar in manchen Fällen zu handfesten Gewaltdrohungen führt. Wenn die Kampagne also eines offenbart, ist es, dass Wortgewalt zu Wortgewalt führt und es mehr denn je notwendig ist, sich weiterhin gegen frauenverachtende Hassrede zu wehren."

TERRE DES FEMMES bedankt sich bei allen UnterstützerInnen der Kampagne und appelliert an alle, sich nicht einschüchtern zu lassen und weiterhin frauenverachtende Hassrede öffentlich zu kritisieren. TERRE DES FEMMES fordert insbesondere Rapper*innen und Musiker*innen dazu auf, ein starkes Zeichen gegen frauenverachtende Texte zu setzen und klar Stellung gegen Gewalt an Frauen zu beziehen: #UNHATEWOMEN.

Am 19. Februar 2020 rief TERRE DES FEMMES außerdem die Bundesregierung dazu auf, aktiv gegen frauenverachtende Hassrede (sog. Hate Speech) im Internet vorzugehen und frauenverachtende Hassrede im Internet aktiv zu bekämpfen.
"Gewalt gegen Frauen ist nicht immer nur körperliche Gewalt. Sie kann auch mit Worten ausgeübt werden", so Christa Stolle. "Wenn frauenverachtende Hassrede unwidersprochen bleibt und sogar millionenfach gehört und geliked wird, gilt sie irgendwann als normal. Sie prägt unsere Realität und beeinflusst das Selbstbild von Mädchen und Frauen."

TERRE DES FEMMES fordert deshalb die Bundesregierung auf, frauenverachtende Hasskriminalität im Internet aktiv zu bekämpfen. Neben antisemitischen, fremdenfeindlichen und rassistischen Beweggründen, müssen auch explizit frauenverachtende Beweggründe in den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität aufgenommen werden. Nur so kann diese spezifische und bereits existierende Form der Gewalt gegen Mädchen und Frauen benannt, evaluiert und konsequent geahndet werden.

Zur Kampagne #unhatewomen

Auf der Website www.unhate-women.com werden Materialien zur Verbreitung der Botschaft bereitgestellt und ein starker Appell gestartet: Es ist Zeit, etwas zu ändern.

Weitere Informationen zu TERRE DES FEMMES unter: www.frauenrechte.de

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Beitrag vom 03.03.2020

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