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Beitrag vom 03.02.2005
Lernen ist Luxus – Luxus für Alle
Danielle Daum
Unter diesem Motto demonstrieren die StudentInnen der Freien Universität FU Berlin gegen die Einführung von Studiengebühren. Hintergrundinformationen zur 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Hochschulrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsmäßigkeit der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes entschieden. Art. 1 Nr. 3 und 4 des 6. HRGÄndG, der die Länder auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster Studierendenschaften an den Hochschulen verpflichtet, ist nichtig. Dem Bund fehlt das Gesetzgebungsrecht. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem am 26. Januar 2005 verkündetem Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht über die Zulässigkeit von Studiengebühren an sich entschieden. Die Urteilsbegründung wird nun genau geprüft.
(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Die Demonstration findet am 3. Februar 2005, parallel zu Aktionen in anderen deutschen Städten, gut eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung des bundesweiten Gebührenverbots statt. Das Verbot von Studiengebühren durch die Bundesregierung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, wurde in Karlsruhe entschieden, denn Bildungspolitik sei nach dem Grundgesetz weitgehend Ländersache. Eine Studiengebühr von maximal Euro 500,- monatlich sei sozialverträglich und beeinflusse die Entscheidung für oder gegen ein Hochschulstudium nicht.
Während in den SPD-regierten Bundesländern noch über die Garantie eines gebührenfreien Erststudiums verhandelt wird, haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland die Erhebung einer Studiengebühren bereits angekündigt.
In Berlin sollen die StudentInnen voraussichtlich ab 2007 zur Kasse gebeten werden, in welcher Form steht bisher noch nicht fest. Diskutiert werden nun der Ausbau des Stipendiensystems, sowie verschiedene Finanzierungsmodelle für Studierende, welche die Rückzahlung der Gebühren beispielsweise erst nach Arbeitsbeginn vorsehen.
Die Hochschulen können nun mit erheblichen Mehreinnahmen rechnen, sicher ist jedoch nicht, ob die Gelder auch wirklich der materiellen und personellen Ausstattung der Institute zugute kommen. Denn es bleibt zu befürchten, daß im Gegenzug staatliche Mittel gekürzt werden.
Auch das Argument des Leistungsanreizes ist fragwürdig. Sicher wäre es für die StudentInnen billiger, schneller zu studieren. Berücksichtigt man aber die Tatsache, daß viele StudentInnen nebenbei arbeiten, um sich das Studium zu finanzieren, wird schnell klar, daß eben diese zukünftig mehr arbeiten müßten und weniger studieren könnten.
In Anbetracht der steigenden Anforderungen der Wirtschaft und der rückläufigen Geburtenrate ist es für Deutschland als Wirtschaftsstandort von zentraler Bedeutung, den AkademikerInnen-Anteil in der Bevölkerung zu erhöhen. Wie jedoch viele Beispiele aus anderen Ländern zeigen, führt die Erhebung von Studiengebühren zu einer Verringerung der Studierneigung, und zwar besonders bei Studieninteressierten aus Familien mit geringerem Einkommen.
Nach Ansicht der StudentInnenvertretung der Freien Universität Berlin hat sich durch die Einführung von Studiengebühren der Sozialabbau im Bildungssektor nur weiter verschärft. Da Bildung überall zum Luxusgut gemacht wird, fordern sie "Luxus für Alle!"
(Quelle: AStA)
Weitere Hintergrundinformationen zu diesem Thema sind erhältlich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
www.bmbf.de/de/3207.php und
www.bmbf.de/de/3547.php
Initiativen im Netz:
CONTRA Studiengebühren:
AStA der FU Berlin
www.astafu.de
Berliner Aktionsrat gegen Studiengebühren
www.gegen-studiengebuehren.de
PRO Studiengebühren:
www.studiengebuehren.de
(Ring christl. Demokratischer Studenten)