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Beitrag vom 20.06.2003
Finanzielle Sicherheit in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften
Gerlinde Behrendt
AVIVA-Berlin hat Christine Mitschke, Organisations- und Schulungsleiterin bei der Volksfürsorge, zum Thema befragt
AVIVA: Frau Mitschke, Sie sind Versicherungsfachfrau und leben selbst in einer "eingetragenen Lebenspartnerschaft". Können Sie sagen, ob diese, nun zu Teilen legalisierte Lebensform Auswirkungen in finanzieller Hinsicht hat? Da frau sich bereit erklärt hat, für jemanden zu sorgen: Gibt es z.B. Steuererleichterungen, vergleichbar mit dem "Ehegattensplitting"? Und erben Partnerinnen genauso wie andere Familienmitglieder?
Christine Mitschke: Da es für eingetragene Partnerschaften z.Zt. weder eine steuer- noch eine erbrechtliche Anerkennung gibt, ist eine private Vorsorgeregelung sehr wichtig. Im Bereich privater Lebens- und Rentenversicherungen kann jede/r Versicherungsnehmerin/Versicherungsnehmer das Bezugsrecht individuell festlegen. Die Volksfürsorge läßt jedes Bezugsrecht zu und prüft nicht, ob es sich um gleichgeschlechtliche Partnerschaften handelt. Das Guthaben aus diesen Versicherungen fällt dann nicht in die Erbmasse! Es wird also keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällig.
Hinsichtlich der Produktwahl im Vorsorgebereich muß immer die jeweilige persönliche Situation berücksichtigt werden (z.B. Kinder, gegenseitige Absicherung, Altersvorsorge etc.), so dass hier keine pauschale Aussage über bestimmte Produkte getroffen werden kann. Zur sog. "Riester-Rente" ist zu bemerken, dass hier die Ehegattenregelung nicht gilt (Witwe/r kann Vertrag der/des Verstorbenen übernehmen), da, wie oben bereits erwähnt, keine steuerliche Anerkennung besteht.
AVIVA: Inwieweit würden Sie sagen, dass Männer auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften besser abgesichert sind? Wie verhält es sich bei Arbeitslosigkeit? Wird das Einkommen der Partnerin bei der Berechnung von Arbeitslosengeld/-hilfe herangezogen? Und können Partnerinnen bei der Altersvorsorge helfen? Gibt es Möglichkeiten, sich noch besser abzusichern?
Christine Mitschke: Zur Frage, ob Männer besser abgesichert sind, haben wir in der Praxis folgende Erfahrungen gemacht: Männer in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften haben i.d.R. ein größeres Sicherheitsdenken und sorgen eher vor, als es Frauen in ähnlichen Situationen tun. Dies läßt sich im übrigen auch auf alle anderen Partnerschaften übertragen. Männer sind i.d.R. sehr gut abgesichert, während Frauen sich mit diesen Themen weniger auseinandersetzen. Der Beratungsbedarf ist hier also eindeutig vorhanden! Dies ist auch insoweit wichtig, dass bei eingetragenen Partnerschaften die Partnerin/der Partner im Falle der Sozialhilfe für die/den anderen aufkommen muß. Eine private Absicherung ist also notwendig, da im Todesfall (s.o.) wiederum kein Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bestehen.