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Beitrag vom 15.12.2003
Berliner Aktionsplan gegen häusliche Gewalt verabschiedet
AVIVA-Redaktion
Schläger müssen per Gesetz vom 15.02.2003 die Wohnung räumen. Bis Mitte September 2003 wurden in ganz Berlin bereits mehr als 700 Platzverweise ausgesprochen.
Am 4.12.2003 tagte der Runde Tisch zum Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Er zog Bilanz für das abgelaufene Jahr und beschloss ein Arbeitsprogramm für 2004.
Der Aktionsplan, verabschiedet am 15.02.2003, sieht ein breites Bündnis gegen häusliche Gewalt mit allen beteiligten Institutionen, Verbänden und Projekten vor.
An der Sitzung nahmen teil:
Heidi Knake-Werner, die Senatorin für Gesundheit, Soziales und VerbraucherschutzDieter Glietsch, PolizeipräsidentSusanne Ahlers, Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und FrauenChristoph Flügge, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für JustizUlrich Freise, Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres sowie VertreterInnen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und verschiedener Projekte. Folgende Punkte sind besonders hervorzuheben: Der polizeiliche Platzverweis von Gewalttätern aus der Wohnung wurde nach einer Vorlaufphase als Modellprojekt am 15. Februar 2003 Gesetz. Bis Mitte September 2003 wurden in ganz Berlin bereits mehr als 700 Platzverweise ausgesprochen. Von Januar bis Mitte September 2003 registrierte die Polizei 8500 Fälle häuslicher Gewalt. Dies ist ein Anstieg um mehr als 100% seit 2001. Möglicherweise zeigt sich hier, dass es durch Beratungs- und Hilfsangebote zunehmend gelingt, das Dunkelfeld in diesem Bereich aufzuhellen. Auch die Berliner Justizbehörden haben das Gewaltschutzgesetz aktiv umgesetzt. Bei der Staatsanwaltschaft wurde ein Sonderdezernat "häusliche Gewalt" eingerichtet. Außerdem wurde eine Richtlinie für den Täter-Opfer-Ausgleich bei häuslicher Gewalt erarbeitet. Die Familiengerichte Pankow/Weißensee und Tempelhof/Kreuzberg haben spezielle Ansprechpartnerinnen für die Opfer häuslicher Gewalt benannt.
Die Vordrucke zur Beantragung von Schutzanordnungen und Wohnungs-zuweisungen wurden gemeinsam mit BIG e.V. (Berliner Initiative gegen Gewalt gegen Frauen) aktualisiert. Vom Land Berlin geförderte Anti-Gewalt-Projekte bieten 326 Plätze in sechs Frauenhäusern und 115 Plätze für Frauen sowie 156 Plätze für Kinder in 40 Zufluchts-Wohnungen. Diese werden trotz des erweiterten Schutzes des polizeilichen Platzverweises aus der Wohnung in hohem Maß in Anspruch genommen. Die gesundheitliche Versorgung von Gewalt betroffener Frauen wurde verbessert. Durch Schulungen werden Beschäftigte in Krankenhäusern sowie ÄrztInnen für das Thema "häusliche Gewalt" sensibilisiert. Ein Leitfaden für KinderärztInnen liegt vor. Die AOK finanzierte eine Informationskampagne zu gesundheitlichen Auswirkungen häuslicher Gewalt, die am 25. November 2003 vorgestellt wurde. Die Bezirke: Marzahn/Hellersdorf, Mitte, Tempelhof/Schöneberg, Kreuzberg/ Friedrichshain, Pankow/Weißensee erarbeiten derzeit eigene Aktionsplänegegen häusliche Gewalt bzw. haben sie schon vorgelegt. Die
BIG-Hotline (von 9 bis 24 Uhr, Telefon-Nr. 611 03 00) verzeichnete eine steigende Zahl von Anrufen (2000: 2554, 2001: 4300, 2002: 6300, 1. Halbjahr 2003: 3000). Die Mobile Intervention der BIG-Hotline betreut gemeinsam mit Polizei, Kindernotdienst, Krisendienst und anderen Einrichtungen, Frauen, die durch die erfahrene Gewalt so traumatisiert sind, dass sie Unterstützung bei dem Weg ins Frauenhaus, zum Gericht oder einer Beratungsstelle benötigen.
Auf
Fachkonferenzen wurde das Thema ebenfalls behandelt. So fand am 25. November 2003 eine gemeinsame Fachtagung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und des Feministischen Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung auf europäischer Ebene statt.
Ein
Expertinnengespräch am 1. Juli 2003 befasste sich mit der Lage psychisch erkrankter Frauen mit Gewalterfahrungen in Berlin.
Für das kommende Jahr beschloss der Runde Tisch neben der Fortführung der bewährten Maßnahmen unter anderem folgendes:
Die Berliner Krankenpflegeschulen sollen darin bestärkt und unterstützt werden, den Komplex häusliche Gewalt und deren gesundheitliche Folgen in die Curricula auf zu nehmen. Im Rahmen der Neustrukturierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes soll das Thema "Häusliche Gewalt" durch Fortbildung der Beschäftigten Eingang in die tägliche Arbeit finden. Das psychiatrische Versorgungssystem, als ein wichtiger Partner in der Versorgung gewaltbetroffener Frauen, soll 2004 zu Angeboten und Defiziten umfassend befragt werden. Die Polizei soll künftig routinemäßig das zuständige Jugendamt informieren, falls bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt festgestellt wird, dass auch Kinder betroffen sind.Im Jahr 2004 wird sich die Berliner Polizei schwerpunktmäßig mit dem Thema Kinder als Opfer häuslicher Gewalt beschäftigen, um neue Ansätze zur Bekämpfung von Jugend-Delinquenz zu erarbeiten.GrundschullehrerInnen sollen zum Thema "Häusliche Gewalt" fortgebildet werden. Erkenntnisse bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt sollen verstärkt auch in die Sicherheits- und Präventionsbeiräte der Bezirke eingebracht werden.Mit der Einführung eines neuen § 29 a ASOG ist die Polizei nun in der Lage, den Aggressor aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen und ihm das erneute Betreten zu untersagen. So wird dem Täter gezeigt, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder in unserer Gesellschaft, auch im sozialen Nahraum, nicht geduldet wird.
www.big-hotline.deQuelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
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