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Beitrag vom 18.08.2011
Zivilcourage gezeigt - rbb sendet NPD-Spot nicht
AVIVA-Redaktion
Der rbb bleibt bei seiner Haltung, den Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Abgeordnetenhauswahl am 18. September nicht auszustrahlen. Diese Entscheidung wird von der Jüdischen Gemeinde...
... zu Berlin begrüßt.
Wie ein rbb-Sprecher am Montag, den 15. August 2011 mitteilte, hat die NPD bis Montagvormittag keinen geänderten Spot eingereicht. Der rbb hatte dies zur Bedingung gemacht, weil nach Auffassung seiner Rechtsabteilung der vorhandene Film den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
In dem Spot werde der Eindruck erweckt, dass dort genannte und gezeigte Straftaten nur von AusländerInnen begangen werden. Er sei damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden, so der rbb.
Nach der Prüfung durch die Rechtsabteilung des Senders erklärte die Intendantin, Dagmar Reim, dass der Film nicht gesendet werde. Im Film würden ausländische Mitbürger beschimpft, verächtlich gemacht und verleumdet. "Er erfüllt damit den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch", so Reim.
Die NPD hat eine Klage gegen die Entscheidung angekündigt. Beim Berliner Verwaltungsgerichts lag dort aber bis Montagmittag noch kein Schreiben vor.
Die Jüdische Gemeinde zu Berlin begrüßt die Entscheidung des rbb, den Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Abgeordnetenhauswahl nicht auszustrahlen. Schon die bereits aushängende Plakatwerbung dieser Partei arbeitet mit Mitteln, die in ihrer Assoziation Menschen treffen und ausgrenzen sollen.
"Es ist der Intendanz des Senders hoch anzurechnen, dass sie die Auseinandersetzung nicht scheut", erklärte die Sprecherin der Gemeinde, Maya Zehden, am Dienstag in Berlin.
Laut Endstation Rechts präsentiert die NPD den Film nach wie vor auf ihrer Internetseite und kündigt juristische Schritte an. Ändern wolle man den Spot nicht, da dem Sender das Recht abgesprochen wird, eine Auswahl zu treffen. Da für den Inhalt der Wahlwerbespots allein die Parteien verantwortlich sind, dürfe auch der RBB keine redaktionellen Eingriffe verlangen, so die Darstellung der NPD.
Wie auch immer das Gericht entscheidet: Der NPD ist es in Berlin erneut gelungen, sich in die Schlagzeilen zu bringen. Nach dem Adolf-Kreuzworträtsel und den "GAS geben!"-Plakaten ist dies die dritte öffentlichkeitswirksame Aktion im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahlen am 18. September 2011. Den Kameraden in Mecklenburg-Vorpommern, wo schon zwei Wochen früher gewählt wird, sind sie damit genau drei Aktionen voraus.
AVIVA fordert, kleinkrämerische Debatten über ein endgültiges NPD-Verbot endlich zu beenden und die braune Soße mit Hilfe der BSR der für sie zuständigen Sondermülldeponie zuzuführen. Recycling unerwünscht!
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