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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 02.01.2010


Familien werden ab 2010 stärker entlastet - Gesetzesänderungen ab Januar 2010
AVIVA-Redaktion

Die gute Nachricht zuerst: Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibetrag werden erhöht. Die schlechte Nachricht: Die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes tritt in Kraft.




Die Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien weiter aus. So steigt von Januar 2010 an das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.

Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben, von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen. Zudem wird der Kinderfreibetrag erhöht - von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro.

"Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen", erklärt die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler. "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir den Familien finanziell unter die Arme greifen. Ich freue mich insbesondere, dass es uns gelungen ist, den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen. Denn hier zählt wirklich oft jeder Euro."

AVIVA-Fazit: Ab Januar 2010 wird das Kindergeld um rund 20 Euro erhöht - leider ein Luxus, der nur arbeitenden Familien zu Gute kommt, denn Hartz-IV-EmpfängerInnen wird diese Erhöhung umgehend von ihrem staatlichen Einkommen abgezogen. Damit stärkt die Bundesregierung einkommensschwache Familien keineswegs, sondern nimmt ihnen die Förderung, die eigentlich besonders ´arme´ Kindern unterstützen sollte, gleich zu Beginn des Monats wieder weg.

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Das ab Beginn von 2010 geltende Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll für eine bessere Beratung von Schwangeren sorgen, die ein möglicherweise behindertes Kind erwarten. Eine der Neuerungen: Der/die Diagnose stellende Arzt/Ärztin muss die Schwangere zukünftig zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten, die sich aus dem Befund ergeben können, beraten und - je nach Befund – entsprechende Fachärzte hinzuziehen. Die Indikation darf erst nach drei Tagen gestellt werden, wobei der/die Arzt/Ärztin die Schwangere über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären muss. Die Schwangere selbst muss dokumentieren, dass sie beraten wurde oder auf die Beratung verzichtet hat.

Mit einem offenen Brief wandten sich im Frühjahr 2009 zwölf Verbände, u.a. pro familia, an die Mitglieder der Bundestagsausschüsse Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gesundheit und Recht und gegen eine Gesetzesänderung. Kritik kam nicht nur aus feministischen Kreisen - lesen Sie hierzu auch die AVIVA-Artikel "Backlash beim Abtreibungsrecht" und "Verhindern: Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes"

Weitere Infos finden Sie unter:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de

Informationen zur Unterstützung von Familien: www.familien-wegweiser.de

Verband berufstätiger Mütter e.V.: www.vbm-online.de

Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:

Kinderzuschlag hilft nicht aus Armutsfalle – Kritik des Deutschen Frauenrats, (2008).

3. Reichtums- und Armutsbericht der Bundesregierung, (2008).


Quelle: PM vom bmfsfj


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Beitrag vom 02.01.2010

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