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Beitrag vom 22.10.2009
Durchbruch bei der Gleichstellung von LebenspartnerInnen mit EhegattInnen am 22. Oktober 2009
AVIVA-Redaktion
Bundesverfassungsgericht trifft Grundsatzentscheidung zu Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft. Die "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" (VBL) muss nun hinterbliebenen LebenspartnerInnen...
... dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren wie hinterbliebenen EhegattInnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Beschluss vom 07.07.2009 - 1BvR 1164/07 - veröffentlicht. Laut Manfred Bruns, Sprecher des "Lesben- und Schwulenverbandes" in Deutschland (LSVD) ist das Urteil ein Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Der Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie sei, so das Gericht, nicht ausreichend zur Begründung der Ungleichbehandlung von Lebenpartnerschaften. Der besondere Schutz durch Artikel 6 Abs. 1 GG rechtfertige keine Diskriminierung. Da es um die Ungleichbehandlung von Personengruppe gehe, sei eine heterogene Behandlung nur in engen Grenzen möglich. Die homogene Behandlung sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG geboten. Aus dem Auftrag und der Befugnis, die Ehe zu fördern, gehe kein Recht zur Benachteiligung einher, da die Pflichten dieselben und die Partnerschaftsformen vergleichbar seien. Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück, da nicht jede Ehe auf Kinder angelegt ist. Gleichzeitig wird betont, dass auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen.
Die Erwägungen des Gerichtes gelten in gleicher Weise für alle anderen Benachteiligungen von LebenspartnerInnen. Da diese in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie EhegattInnen, müssen sie auch bei allen Rechten gleich behandelt werden.
Der LSVD hatte die Verhandlungskommission von CDU und FDP aufgefordert, im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, dass sie das gesamte Bundesrecht auf der Grundlage des neuen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts überprüfen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von LebenspartnerInnen abbauen wird.
Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2009 gilt natürlich auch für das Recht der Bundesländer sowie die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe. Jetzt ist endlich Schluss mit der Diskriminierung der lesbischenund schwulen BürgerInnen Deutschlands!
Das Urteil hierzu finden Sie im Netz unter:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter folgenden Adressen:
www.artikeldrei.de
www.lsvd.de
Weiterlesen auf AVIVA-Berlin unter:
"Das Recht, anders zu sein". Herausgegeben von Sonja Dudek u.a.
"Gleichbehandlung für alle", unser Beitrag anlässlich des Inkrafttretens des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 01.08.2006