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Beitrag vom 25.11.2019
25. November 2019. Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. #istanbuldurchsetzen. Istanbul-Konvention in Deutschland vollständig umsetzen. Online-Petition gegen häusliche Gewalt. Start der Initiative Stärker als Gewalt
AVIVA-Redaktion
Durchschnittlich jeden Tag wird eine Frau in Deutschland von ihrem (Ex-)Partner lebensgefährlich attackiert, jede Woche sterben dabei drei Frauen. Die Berliner Polizei hat in 2018 15.368 Fälle von häuslicher Gewalt erfasst, darunter waren 10.005 Frauen. Die Unterstützungsstruktur für gewaltbetroffene Frauen durch Schutzhäuser und Fachberatungsstellen ist weder flächendeckend noch allgemein zugänglich ausgestaltet sowie nicht angemessen finanziert. Aktionen sowie Stimmen zum Internationalen Tag NEIN zu Gewalt an Frauen auf AVIVA-Berlin im Überblick. Außerdem im AVIVA-Beitrag: Anlaufstellen bei Gewalt gegen Frauen.
25. November 2019. Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Stimmen, Statistiken, Defizite und Forderungen
Aus Anlass des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November mahnt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die vollständige Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Deutschland an. In sieben ab dem 25. November 2019 erscheinenden Themenpapieren (www.djb.de) erläutert der djb exemplarisch Umsetzungsdefizite und Handlungsbedarfe in folgenden Bereichen: Femizide und Trennungstötungen, Frauenschutzhäuser und deren Finanzierung, Verbot von Zwangssterilisationen, Strafverfolgung von sexualisierter Gewalt sowie Strafzumessung und Unterstützung der Betroffenen.
"Freiheit von Gewalt ist die Voraussetzung für die Ausübung aller Menschen- und Bürgerinnenrechte", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. "Bund und Länder müssen entschlossen handeln, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zeitnah umzusetzen!"
Die Istanbul-Konvention gilt seit dem 1. Februar 2018. Sie verpflichtet Deutschland, umfassende Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt jedweder Art, zu Unterstützung und Schutz der Betroffenen sowie zur Bestrafung der Täter*innen zu ergreifen. Mit der Ratifikation hat die Bundesrepublik ausdrücklich anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, durch die Frauen beherrscht und diskriminiert und an einem selbstbestimmten und gleichberechtigten Leben gehindert werden. Trotz der bereits existierenden Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt (Sexualstrafrechtsreform, Gewaltschutzgesetz) besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben der Istanbul-Konvention. Die Konvention verlangt, Recht und Praxis des Schutzes von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und vor häuslicher Gewalt in Deutschland systematisch auf den Prüfstand zu stellen.
Gewalt gegen Frauen ist ein weltweites Problem. Jede vierte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungspartner erlebt. Durchschnittlich jeden Tag wird eine Frau in Deutschland von ihrem (Ex-)Partner lebensgefährlich attackiert. Jede Woche sterben dabei drei Frauen. Die Unterstützungsstruktur für gewaltbetroffene Frauen durch Schutzhäuser und Fachberatungsstellen ist nicht flächendeckend und allgemein zugänglich ausgestaltet und nicht angemessen finanziert. Es fehlt an einem angemessenen Rechtsschutz. Insbesondere in Strafverfahren wegen sexualisierter Gewalt werden weiterhin häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung ausgespielt, Vergewaltigungsmythen nicht reflektiert und den Betroffenen die ihnen zustehende Unterstützung vorenthalten.
Die djb-Themenpapiere werden ab dem 25. November 2019 auf der Webseite des djb veröffentlicht unter: www.djb.de Das erste Papier befasst sich mit Femiziden in Deutschland -Strafverfolgung und angemessene Bestrafung von sogenannten Trennungstötungen.
Anlässlich des Internationalen Tages zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen rufen Comedienne, Schauspielerin und Sängerin Carolin Kebekus und UN Women Deutschland zur Unterzeichnung einer Online Petition gegen häusliche Gewalt auf. Die Petition richtet sich an die Bundesregierung und fordert das Recht von Frauen und Kindern auf Schutz vor Gewalt.
Obwohl die Bundesregierung mit der "Istanbul Konvention" im Oktober 2017 ein rechtlich bindendes Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt ratifiziert hat, steigt die Gewalt gegen Frauen weiter an. Und die deutschen Frauenhäuser sind überfüllt.
Carolin Kebekus sagt: "Sieben Frauen werden täglich von ihrem Partner vergewaltigt oder sexuell genötigt. Und zwar in Deutschland! Diese Zahlen sind schockierend. Frauen und Kinder sind in Lebensgefahr, weil mehrere tausend Plätze in deutschen Frauenhäusern fehlen. Mit der Petition von UN Women Deutschland fordern wir von der Bundesregierung ein Recht auf Schutz vor Gewalt und einen Platz im Frauenhaus. Für jede Frau."
Karin Nordmeyer, Vorsitzende von UN Women Deutschland, betont: "Wir brauchen eine langfristige bundesweite Finanzierung, um Frauen ausreichend Schutzräume bieten zu können. Allerdings gilt es Gewalt gegen Frauen an den Ursachen zu bekämpfen. Männer müssen durch gezielte Bewusstseinsarbeit und Präventionsangebote Teil der Lösung sein."
Die Petition unterschreiben: petition.unwomen.de/haeusliche-gewalt
Anlässlich des Internationalen Tags "NEIN zu Gewalt an Frauen" am 25. November setzt TERRE DES FEMMES ein klares Zeichen gegen Prostitution mit kraftvoller Aktion am Brandenburger Tor.
Dieses Jahr lenkt die Aktion die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Politik auf eine in Deutschland legalisierte Form der Gewalt an Frauen: Prostitution. Unter dem Motto "#sexistunbezahlbar – für eine Welt ohne Prostitution!" setzt sich TERRE DES FEMMES mit Unterstützung von PolitikerInnen und MitstreiterInnen dafür ein, dass die Nachfrage nach käuflichem Sex durch ein Sexkaufverbot eingedämmt wird.
"Es ist erschreckend, dass es in Deutschland Männern erlaubt wird, sich den Körper einer Frau zu erkaufen. Damit toleriert die Politik ganz offiziell Gewalt an Frauen", so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. "Wir müssen uns die Frage stellen: Wollen wir wirklich in einer Gesellschaft leben, die Jungen und Männern signalisiert, dass man über eine Frau sexuell verfügen darf, wenn man dafür bezahlt?"
TERRE DES FEMMES fordert die Politik auf, einen Mentalitätswandel durch die Einführung des abolitionistischen Modells in Deutschland herbeizuführen. Dieses gesetzgeberische Modell, das auch als Nordisches Modell bezeichnet wird, fußt auf drei Säulen und wurde 1999 als erstes von Schweden eingeführt:
Entkriminalisierung der Prostituierten
Kriminalisierung der Sexkäufer und BetreiberInnen
Finanzierung von Ausstiegsprogrammen für Prostituierte.
Auch Norwegen, Island, Kanada, Frankreich, Irland und Israel bringen durch die Umsetzung des abolitionistischen Modells die Gleichberechtigung der Geschlechter voran. TERRE DES FEMMES setzt sich dafür ein, dass Deutschland ebenso diesen Weg einschlägt.
Eckdaten zur Aktion: Fahnenaktion gegen Gewalt an Frauen in der Prostitution "#sexistunbezahlbar – für eine Welt ohne Prostitution!"
Datum: 25.11.2019 Zeit: von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Ort: am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor, Berlin
Berlin zeigt Flagge gegen Gewalt an Frauen
Am heutigen internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen haben die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci und die Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales Sawsan Chebli die erste landeseigene Anti-Gewalt-Flagge vor dem Roten Rathaus gehisst. Neben dem Roten Rathaus wird die Flagge an diesem Tag auch in allen Bezirken und allen Senatsverwaltungen gehisst. So auch im Gebäude der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Integration, Arbeit und Soziales, wo Senatorin Dilek Kalayci und der Staatssekretär für Integration Daniel Tietze am Morgen ebenfalls eine Fahne aufgehängt haben.
Dilek Kalayci: "Berlin zeigt gemeinsam Flagge und steht damit öffentlich ein gegen jegliche Form der Gewalt gegen Frauen. Weltweit sind Frauen unterschiedlichen Formen von Gewalt ausgesetzt – in jeder Region, in jedem Land, in jeder Kultur, unabhängig von Einkommen, Gesellschaftsschicht oder ethnischer Zugehörigkeit. Auch in unserer Gesellschaft und hier in Berlin ist Gewalt an Frauen ein tief verankertes Phänomen. Wir müssen zusammenstehen gegen Gewalt an Frauen und dürfen nicht wegschauen. Mir ist wichtig, an die betroffenen Frauen und Mädchen zu appellieren: Nutzen Sie unsere vielfältigen Beratungsangebote, nutzen Sie die BIG-Hotline, gehen Sie zur Polizei! Sie sind nicht alleine! Und allen Berlinerinnen und Berlinern möchte ich raten: Hören Sie hin, wie es Ihrer Nachbarin, Kollegin oder Bekannten geht. Lassen Sie uns gemeinsam das Schweigen brechen."
Statistisch ist jede dritte Frau in Deutschland von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Die Gewalt hat dabei viele Gesichter: Frauen erfahren physische und psychische, aber auch wirtschaftliche und soziale Gewalt in Partnerschaften, sie erleben sexualisierte Gewalt, Cyberstalking, Gewalt im Namen der Ehre oder Genitalverstümmelung.
Die Berliner Polizei hat in 2018 15.368 Fälle von häuslicher Gewalt erfasst. Von den 15.665 Opfern von Gewalt innerhalb der Familie bzw. Partner*innenschaft waren 10.005 Frauen. Unabhängig von der Schwere der körperlichen Verletzungen leiden die Betroffenen in aller Regel immer unter massiven psychischen Folgeschäden.
Angesichts dieser Zahlen erklärt der Senat, sich weiter für eine Verbesserung des Schutzes von Frauen vor Gewalt einsetzen zu wollen. Berlin verfügt bereits über ein Hilfesystem mit Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen und "Zweite-Stufe-Wohnungen", sowie Fach- und Interventionsstellen, der BIG-Hotline 030 – 611 03 00 und einer Wohnraumvermittlung. Dieses Hilfesystem soll weiter ausgebaut werden: Im Doppelhaushalt 2020/21 ist ein deutlicher Zuwachs an Mitteln für die Schaffung von weiteren Schutzplätze für Frauen vorgesehen – von rund 6 Millionen Euro in 2019 auf 7,8 Millionen Euro in 2021.
Gewalt an Frauen umfasst auch sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Deshalb wird am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen im Berliner Fenster der BVG der Videoclip zur Kampagne "Nein-heißt-Nein" zu sehen sein, die die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gemeinsam mit LARA – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen* durchführt. Die Kampagne informiert über das Sexualstrafrecht und ermutigt Betroffene, sich Rat und Unterstützung beispielsweise bei LARA zu holen.
Auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Sie zeigt sich in verschiedenen Ausprägungen, die von anzüglichem Anstarren, sexualisierten Bemerkungen bis hin zu körperlichen Übergriffen reichen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat aus diesem Grund im Oktober 2019 für ihre Beschäftigten gemeinsam mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz beschlossen. Sie informiert über Ausprägungen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und die Rechte betroffener Beschäftigter, betont die Verantwortung der Führungskräfte und gibt präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Belästigungsfällen vor. Zudem enthält sie eine konkrete Vorgehensweise dafür, wie mit gemeldeten Fällen sexueller Belästigung umzugehen ist.
Ein Muster für eine entsprechende Dienstvereinbarung zur Vermeidung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird Senatorin Kalayci am Dienstag zur Kenntnisnahme in den Berliner Senat einbringen. Diese kann auch anderen Dienststellen als Vorlage dienen.
Frauenhass ist kein "Kollateralschaden"
Anlässlich des Internationalen Tags zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2019 erklärt der Deutsche Frauenrat:
Jeden dritten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine Frau oder Ex-Partnerin. Die Zahl der Mordversuche ist dreifach so hoch. Frauenmord ist die extreme Form des Frauenhasses, der sich in vielen Abstufungen Bahn bricht: 40 Prozent aller Frauen und Mädchen über 16 Jahren erfahren körperliche und/oder sexualisierte Gewalt im Lauf ihres Lebens, 42 Prozent erleben psychische Gewalt. Die geschlechtsspezifische Gewalt im digitalen Bereich steigt sprunghaft an.
Außerdem weist der Deutsche Frauenrat auf den wachsenden Frauenhass in der realen und virtuellen Welt hin. Dazu sagt Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats: "Frauenhass ist kein ´Kollateralschaden´ einer noch nicht ganz umgesetzten Gleichstellung und schon gar kein ´privates´ Problem. Er ist das patriarchale Fundament unsere Gesellschaft. Er ist der Nährboden für die autoritäre, antidemokratische Selbstermächtigung von Männern, die wir aktuell weltweit erleben. Er ist eine Gefahr für unser aller Frieden und für unsere Sicherheit. Der Staat ist in der Pflicht, uns vor dieser Gefahr zu schützen."
Der Deutsche Frauenrat fordert u. a. einen Nationalen Aktionsplan, der in systematischer Abstimmung, die Anforderungen der Istanbul-Konvention umsetzt. Dieses Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde 2011 als völkerrechtlicher Vertrag ausgearbeitet. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. In Deutschland trat diese Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft. Sie muss zur Grundlage nicht nur für die juristische Praxis zum Sexualstrafrecht werden, sondern für das gesamte politische Handeln. Dazu gehört aus Sicht des DF z. B. ein Arbeitsgremium der Bundesregierung mit Expert*innen aus Beratungsstellen und Zivilgesellschaft zur Entwicklung von wirksamen Maßnahmen gegen digitale Gewalt sowie eine Koordinierungsstelle für Maßnahmen und Projekte. Dazu gehört die Aufnahme der Kategorie "Geschlecht" in die Polizeikriminalstatistik zu "Hasskriminalität" für politisch motivierte Straftaten. Denn ähnlich wie bei rassistisch motivierten Straftaten, werden verlässliche Daten über Straftaten gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts benötigt. Mit der Lücke in der Kriminalstatistik geht auch der Forschungsstand einher. Verlässliche und aktuelle Forschung zum Thema Frauenhass ist nötig, um deren Ursachen zu verstehen und zu bekämpfen.
Um auf den Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen, hat sich die Botschaft des Staates Israel entschlossen, an diesem Tag keinen regulären Newsletter zu verschicken.
Stattdessen veröffentlichte die Botschaft einen offenen Brief, den AVIVA-Berlin an dieser Stelle veröffentlicht:
"Heute ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen!
Dieses Thema geht nicht nur Frauen an, es geht uns ALLE an!
Im Dezember 1999 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, nach welcher der 25. November zum "Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" bestimmt wurde. Der Tag ist ein jährlicher Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen."
Das Außenministerium des Staates Israel veröffentlichte heute die folgende Nachricht:
"An alle mutigen Frauen aus der ganzen Welt, die Opfer von Gewalt sind, ihr seid nicht allein!
An diesem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen stehen wir solidarisch mit den Millionen von Frauen aus der ganzen Welt, die jeglicher Form von Gewalt erlebt haben und versprechen, mehr zu tun, um dieses schreckliche Phänomen zu bekämpfen.
Keine Frau sollte in Angst leben."
Ein Beitrag auf Englisch auf Jerusalem Post:
"´Gewalt gegen Frauen ist kein Frauenproblem´, sagt die Vorsitzende von WIZO-Israel, Ora Korazim. ´Es handelt sich um ein breites gesellschaftliches Problem, welches von der gesamten Öffentlichkeit ohne Ausnahme bekämpft werden sollte, und die Regierung sollte Ressourcen zur Verfügung stellen, die es möglich machen, das Thema anzugehen.´
Dutzende öffentlicher Gebäude (in Israel, Anm.d.Red.) erstrahlen daher seit Sonntagabend (24.11.2019) rot, um die Öffentlichkeit auf die Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen und Frauen "red lights" zu zeigen – Zeichen und Verhaltensmuster, die auf problematisches und gefährliches Verhalten von Partnern hinweisen."
Gewalt gegen Frauen – Zahlen weiterhin hoch Ministerin Giffey startet Initiative "Stärker als Gewalt"
Am "Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen" hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey die neuen Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung zu Partnerschaftsgewalt 2018 des Bundeskriminalamtes vorgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen weiterhin hoch und sogar in einigen Bereichen noch leicht gestiegen.
81,3 Prozent der Betroffenen sind Frauen
2018 wurden laut der BKA-Statistik insgesamt 140.755 Personen (Vorjahr: 138.893) Opfer versuchter und vollendeter Gewalt (Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution) - 81,3% davon sind Frauen, 18,7% Männer. Somit waren insgesamt 114.393 (2017: 113.965) Frauen und 26.362 Männer (2017: 24.928) von Partnerschaftsgewalt betroffen.
Bei Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu 98,4% weiblich, bei Bedrohung, Stalking, Nötigung in der Partnerschaft sind es 88,5%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sind es 79,9%, bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 77% der Opfer Frauen.
Die Statistik beinhaltet noch weitere alarmierende Zahlen: 122 Frauen wurden 2018 durch Partnerschaftsgewalt getötet (durch Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge, 2017: 147). Das bedeutet: an jedem dritten Tag. Mehr als ein Mal pro Stunde wird statistisch gesehen eine Frau durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt.
Dunkelziffer: Jede 3. Frau einmal im Leben von Gewalt betroffen
Die aufgeführten Zahlen bilden nur jene Straftaten ab, die überhaupt zur Anzeige gebracht wurden. Die Dunkelziffer ist weitaus höher: Nach sogenannten Dunkelfeldstudien ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen (also nicht nur von Partnerschaftsgewalt). Statistisch gesehen sind das mehr als 12 Millionen Frauen.
Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey:
"Gewalt gegen Frauen geht uns alle an, sie kommt in allen sozialen Schichten und Altersgruppen vor. Die neuen Zahlen des BKA sind nach wie vor schockierend. Sie zeigen, dass wir alle in unserem direkten Umfeld Frauen kennen, die betroffen sind: Es kann die Freundin sein, die Kollegin, die Nachbarin oder die eigene Schwester. Wir alle können etwas dagegen unternehmen. Als Frauenministerin arbeite ich mit aller Kraft daran, dass Betroffene die Hilfe bekommen, die sie benötigen, um sich von Gewalt zu befreien. Und deshalb starten wir heute auch die bundesweite Initiative "Stärker als Gewalt". Ziel der Initiative ist es, von Gewalt betroffene Frauen und Männer zu ermutigen, sich Unterstützung zu holen und die Hilfsangebote besser bekannt machen. Gemeinsam mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern der Initiative wollen wir zugleich darüber informieren, was jede und jeder einzelne tun kann, um Gewalt zu verhindern oder beenden. Denn gemeinsam sind wir stärker als Gewalt."
Start der Initiative "Stärker als Gewalt"
Bei der Pressekonferenz am 25.11.2019 hat Bundesfamilienministerin Giffey die bundesweite Initiative "Stärker als Gewalt" gestartet, in der sich bislang 13 Organisationen zusammengeschlossen haben, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Die Initiative wendet sich ausdrücklich an betroffene Frauen und Männer, aber auch an ihr Umfeld. Die neue Internetseite der Initiative bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten: www.stärker-als-gewalt.de. Wie können wir Frauen helfen, die Gewalt erleben? Wo bekommen wir Unterstützung? Darauf gibt die Website Antworten.
Die wichtigen Partnerorganisationen der Initiative sind: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, die Frauenhauskoordinierung e.V., der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V., die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Weibernetz e.V., das Bundesforum Männer e.V., die Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen, der Sozialdienst Katholischer Männer e.V., die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der Dachverband der Migrantinnenorganisationen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen.
Die Initiative ist eingebettet in ein Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" will das Bundesfrauenministerium in den nächsten vier Jahren ab 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereitstellen.
Hilfetelefon berät rund um die Uhr in 17 Sprachen
Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.
Die Leiterin des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen", Petra Söchting, hat auf der Pressekonferenz aus der Praxis berichtet. Sie betont:
"Gewalt gegen Frauen ist und bleibt ein Thema, bei dem wir alle hinschauen und aktiv werden müssen. Wir müssen uns einmischen, wenn uns Klischees und Vorurteile begegnen, die Gewalt verharmlosen oder rechtfertigen. Und wir müssen uns dafür einsetzen, dass Betroffene Hilfe und Unterstützung bekommen. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet rund um die Uhr anonym, kostenlos und in 17 Fremdsprachen eine Erstberatung für von Gewalt betroffene Frauen an. Wir unterstützen, bestärken und ermutigen sie, die nächsten Schritte zu gehen und sich aus Gewaltsituationen zu lösen. Auch Menschen aus dem persönlichen Umfeld der Frauen sowie Fachkräfte können sich an das Hilfetelefon wenden. Die 08000 116 016 sollte daher jede und jeder kennen."
Weitere BKA-Zahlen im Einzelnen:
2018 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt (versuchte und vollendete Delikte)
von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: 68.482
von Bedrohung, Stalking, Nötigung: 28.657
von gefährlicher Körperverletzung: 12.093
von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung, Vergewaltigung: 3.086
von Freiheitsberaubung: 1.612
von Mord und Totschlag: 324
insgesamt starben 122 Frauen
Von den insgesamt 117.473 erfassten Tatverdächtigen waren 78.759 (67,0%) deutsche Staatsangehörige. Nach Deutschen wurden als Tatverdächtige am häufigsten türkische Staatsangehörige (6.694 Personen, 5,7% aller Tatverdächtigen) erfasst, gefolgt von polnischen (3.042, 2,6%), syrischen (2.759, 2,3%) und rumänischen (1.909, 1,6%) Staatsangehörigen.
Von den insgesamt 140.755 erfassten Opfern waren 99.304 (70,6%) deutsche Staatsangehörige. Nach Deutschen wurden als Opfer am häufigsten türkische Staatsangehörige (5.580 Personen, 4,0%) erfasst, gefolgt von polnischen (4.492, 3,2%) Staatsangehörigen.
Die gesamte Auswertung finden Sie unter:
www.bka.de
Zum Hintergrund
Der 25. November ist der Internationale Gedenk- und Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Im Jahr 1960 wurden die Schwestern Mirabal, Mitglieder der »Movimiento Revolucionario 14 de Junio«, in der Dominikanischen Republik durch Militärangehörige des damaligen Diktators Rafael Trujillo verschleppt und schließlich ermordet. Mehr als zwanzig Jahre später erklärten lateinamerikanische und karibische Feministinnen den 25. November zum Gedenktag für alle Opfer von Gewalt gegen Frauen (Dia Internacional de la No Violencia Contra la Mujer). 1999 schlossen sich die Vereinten Nationen in ihrer Resolution 54/134 diesem Aufruf an.
Zur Information: Die TERRE DES FEMMES–Fahne "Frei leben ohne Gewalt" hängt vom 21.-28.11.2019 vor dem ehemaligem Rathaus Kreuzberg
Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen. AVIVA-Linkliste.
Das Themenfeld "Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsverheiratung" von TERRE DES FEMMES: www.frauenrechte.de
In Berlin stehen für gewaltbetroffene Frauen Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen sowie Fachberatungsstellen zur Verfügung. Über die BIG-Hotline (Telefon 030 6110300) stehen rund um die Uhr eine Erstberatung sowie Informationen über freie Frauenhausplätze zur Verfügung. Jugendliche und junge Erwachsene können sich an den Jugend- und Mädchennotdienst (030 611 00 62 bzw. 030 61 00 63) und an die Kriseneinrichtung Papatya wenden, die auch eine niedrigschwellige Online-Beratung anbietet (www.sibel-papatya.org).
Ãœbersichtskarte Gewalt gegen Frauen
Frauenhaussuche beim "Verein Frauenhauskoordinierung": www.frauenhauskoordinierung.de
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V.: www.frauen-gegen-gewalt.de
Die BIG e.V. Hotline bietet Hilfe bei häuslicher Gewalt gegen Frauen: Tel. 030 - 611 03 00 (Täglich von 9 - 24 Uhr) oder unter: www.big-hotline.de
Information zu Gewalt gegen Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen: www.autonome-frauenhaeuser-zif.de
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Der deutsche Juristinnenbund (djb) übt Kritik an den nur langsam voranschreitenden Änderungen des NetzDGs, die am 15. Mai 2019 erneut diskutiert wurden. AVIVA-Berlin veröffentlicht die wesentlichen Kritikpunkte und Forderungen. (2019)
Zum Internationalen Tag NEIN zu Gewalt an Frauen am 25. November 2018 und darüber hinaus
Häufiger als jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Das belegt die Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2017 TERRE DES FEMMES ruft zu weltweiter Fahnenaktion auf. Das Motto der diesjährigen Fahnenaktion lautet: "Jetzt Mädchen stärken! #esistnichtallesrosarot." Übersicht und Aktionen sowie Stimmen zum Internationalen Tag NEIN zu Gewalt an Frauen auf AVIVA-Berlin im Überblick. Außerdem im AVIVA-Beitrag: Anlaufstellen bei Gewalt gegen Frauen. (2018)
Quellen: Deutscher Juristinnenbund e.V., UN Women Deutschland e.V., Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Botschaft des Staates Israel, Außenministerium des Staates Israel, Deutscher Frauenrat, TERRE DES FEMMES