Empörung über das beschämende Künast-Urteil vom 21. September 2019 – Partei- und Organisationsübergreifende Stimmen gegen Hate Speech im Netz - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Public Affairs



AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 25.09.2019


Empörung über das beschämende Künast-Urteil vom 21. September 2019 – Partei- und Organisationsübergreifende Stimmen gegen Hate Speech im Netz
Saskia Balser

Hass und Sexismus sind nicht "hinnehmbar" – Der deutsche Juristinnenbund (djb) übt Kritik am Umgang mit Frauen im Internet. AVIVA-Berlin veröffentlicht an dieser Stelle djb-Präsidentin Maria Wersigs Position sowie die Stellungnahme der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin-Stadt der Frauen e.V. und den Offenen Brief von PEN-Präsidentin Regula Venske an die 27. Zivilkammer des Landgerichtes Berlin.




Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat sich gegen schlimmste, sexualisierte Hassbotschaften gewehrt, indem sie Anklage erhoben hat. Ein Berliner Gericht hält es allerdings für zulässig, dass sie auf Facebook unter anderem als "Drecks Fotze" und "Stück Scheiße" bezeichnet wird.

Dass dieses Skandal-Urteil nichts mehr mit "Meinungsfreiheit" zu tun hat, darüber sind sich nicht nur Politiker*innen der unterschiedlichsten Parteien (Kipping von der Linken, Strack-Zimmermann von der FDP und Göring-Eckardt von den Grünen haben unter anderem dazu Stellung bezogen), sondern auch die Juristinnen des djb einig.

"Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, und Kritik an Politikerinnen und Politikern darf auch polemisch und überspitzt sein. Es gibt aber Grenzen des Akzeptablen. Wer die Beispiele liest, der sieht sie vernünftigerweise hier überschritten", äußerte djb-Präsidentin Maria Wersig gegenüber der Funke Mediengruppe.
Was sich Künast gefallen lassen musste, ist nur die Spitze des Eisbergs, denn die Beschimpfung via sozialer Netzwerke ist ein globales Problem.

"Viele Frauen, die sich öffentlich äußern, werden mit Sexismus, Vergewaltigungsdrohungen und blankem Hass von einer zum Teil organisierten Meute attackiert", so Wersig. Doch auch Personen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, können Opfer anonymer digitaler Gewalt werden. Solche Formen des Hasses werden zu sehr verharmlost, obwohl Sätze wie "Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird" eindeutig eine Verletzung der Menschenwürde darstellen.
Frauen sind davon in besonderer Weise betroffen, wie Künast selbst in ihrem 2017 erschienen Buch "Hass ist keine Meinung. Was die Wut in unserem Land anrichtet" feststellt: "Wenn Respekt und Anstand im Umgang miteinander verloren gehen, dann nehmen gerade die Diffamierungen und Gewalt gegenüber Frauen zu".

PEN-Präsidentin Regula Venske und Carola von Braun von der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin-Stadt der Frauen e.V. beziehen deshalb klar Stellung zu dem erschütternden Urteil, das nicht nur bei Künast Unverständnis und Ärger ausgelöst hat.

Offener Brief von PEN-Präsidentin Regula Venske an die 27. Zivilkammer des Landgerichtes Berlin

"Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herr,

als Teil der internationalen Schriftstellerorganisation PEN International setzen wir uns im deutschen PEN weltweit für die Freiheit des Wortes und für verfolgte Schriftstellerinnen und Schriftsteller ein. So beschäftigt uns derzeit u. a. der Fall der ugandischen Akademikerin, Frauenrechtsaktivistin und Regierungskritikerin Dr. Stella Nyanzi, die am 1. August diesen Jahres in Kampala aufgrund eines Gedichtes, in dem sie den Präsidenten Yoweri Museveni (und dessen Mutter) beleidigt hat, zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, neun Monate hat sie bereits in Untersuchungshaft verbracht. Die Anklage lautet auf "cyber harassment", da sie ihr Gedicht, das der zuständige Richter bei der Urteilsverkündigung als "vulgär, skandalös, obszön and äußerst beleidigend" bezeichnete, auf Facebook veröffentlicht hatte. Das Gedicht ist tatsächlich sehr drastisch: Dr. Nyanzi, die starke Kritikerin des Präsidenten, praktiziert bewusst eine traditionelle ugandische Strategie, die Taktik der radikal unverschämten öffentlichen Beleidigung ("radical rudeness").

Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat, in dem die Gerichte aufgeklärter und differenzierter vorgehen und ein Gedicht, mag es auch unflätig sein, als Gedicht verstehen können und in einen Kontext setzen. Zweifellos haben Sie das auch mit den fraglichen Facebook-Posts, über die Sie zu befinden hatten, versucht. Allerdings haben Sie diese Äußerungen in ihrem Sprechaktcharakter zum Teil auf eine Weise missinterpretiert, die Unverständnis hervorruft.

Zunächst einmal ist nicht nachvollziehbar, wieso Frau Künast das ihr untergeschobene Falschzitat und die verleumderische Insinuation von Sven Liebich auf seinem Blog "Halle Leaks" hinnehmen muss, durch die die fraglichen Posts überhaupt erst provoziert wurden. Sie unterstellen eine Wahrnehmung "der Öffentlichkeit", die so nicht zutreffend ist. Große Teile der Öffentlichkeit sind durchaus in der Lage, differenziert zu begreifen, wie der Zwischenruf von Frau Künast in der Debatte gemeint war.

Vor dem Hintergrund, dass es Frau Künast Ihrer Meinung nach hinzunehmen habe, wenn eine sachliche Äußerung von ihr – die Korrektur eines Zitates – gezielt missverstanden wird, kann sich das Argument des "Sachbezuges" der getätigten Posts nicht wirklich erschließen.

Sie behaupten, sämtliche der in den inkriminierten Tweets enthaltenen Äußerungen seien zulässige Meinungsäußerungen. Dabei gelingt es Ihnen nicht, zwischen groben Beleidigungen und Gewaltphantasien bis hin zu Handlungsaufforderungen, in diesem Fall der Aufforderung zu sexueller Gewalt ("Knatter sie einer …") und Körperverletzung ("die Fresse polieren"), zu unterscheiden. Wo ist etwa der Sachbezug zum hier behandelten Thema bei der Formulierung, die Antragstellerin gehöre "als Sondermüll" "entsorgt"? Eine solche zugespitzte Formulierung wäre wohl in einer Satire, die sich zu Korruption in der Müllentsorgung äußert, denkbar. Im hier vorliegenden Kontext handelt es sich um eine weitere Gewaltphantasie.

In diesem Sinne äußerten sich denn auch die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig ("Und wir reden bei den genannten Beispielen verbaler Übergriffe über nichts anderes als über Gewalt.") und der Präsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble ("Wenn uns an der Demokratie gelegen ist, muss der politische Wettstreit vor Gewalt geschützt werden" … "Es braucht auch das Vertrauen in einen Rechtsstaat, der gegen menschenfeindlichen Hass und Hetze als Nährboden von Gewalt konsequent vorgeht, auch in der digitalen Welt.").

Natürlich wissen die beiden hier zitierten, dass Politiker härter im Nehmen sein müssen als die Durchschnittsbürger. Allerdings gibt es, so Schäuble, "eine Grenze zwischen zulässiger zugespitzter Meinungsäußerung und Hassbotschaft". Und diese Grenze bezeichnet genau den Unterschied zwischen dem Gedicht einer Stella Nyanzi, auf das ich eingangs hinwies, und den hier zur Debatte stehenden "Kommentaren".

Wofür Sie in Ihrem Urteil keine Sensibilität zeigen, ist die Frage, ob bei den klar erkennbar sexistischen Äußerungen nicht sogar der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist. In der Person von Frau Künast sind diese Schmähungen gegen sie zugleich gegen alle Frauen, gegen "die Frau" an sich gerichtet. Wenn wir nach dem Machtgefälle fragen, so mag es zwar sein, dass sich hier einerseits ein paar frustrierte sogenannte "Abgehängte" (darf man sie "arme anonyme Würstchen" nennen oder würde das den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllen?) gegen eine im Vergleich zu ihnen sehr viel mächtigere Politikerin äußern. Im Aufruf zur Vergewaltigung aber existiert ein anderes Machtverhältnis. Da verweist die geballte männliche Potenz "die Frau" an sich, wenn sie es wagt, in Erscheinung zu treten, in ihre Schranken.

Nun musste Ihre Kammer ja allerdings nicht über Straftatbestände verhandeln, bei denen sicher eine schärfere Messlatte angelegt wird, sondern es ging um zivilrechtliche Belange, die Herausgabe der Daten der sich in der Anonymität versteckenden Facebook-Nutzer. Auf geradezu vorbildliche Weise hat Frau Künast schon in der Vergangenheit das Gespräch mit Kritikern und sogar Hetzern gesucht und hiermit nach eigener Aussage positive Erfahrungen gemacht. Dass Sie diese Möglichkeit der Aufklärung und vielleicht auch Aussöhnung mit Ihrem Urteil verhindern, ist ebenfalls bedauerlich.

Vor allem aber ist beklagenswert, dass Sie dem Kontext, in dem diese Äußerungen getätigt wurden, keine Rechnung getragen haben. Es geht hier nicht um Äußerungen am Stammtisch oder auf einer Kiste in Hyde Park´s Corner. Es geht um die Art und Weise, welche Spielregeln unsere Gesellschaft für den Umgang miteinander in den ´sozialen´ Medien aushandeln wird.

Sehr geehrter Herr Richter, sehr geehrte Richterinnen, laut Charta des internationalen PEN verpflichtet sich jedes Mitglied unserer Schriftstellerorganisation, "mit äußerster Kraft für die Bekämpfung jedweder Form von Hass" zu wirken sowie "jeder Art der Unterdrückung der freien Meinungsäußerung", in unserem Lande und weltweit, entgegenzutreten. Die Balance zwischen beiden Aspekten ist nicht immer leicht auszuloten. Im Vertrauen auf unser Rechtssystem hoffe ich, dass es der nächsthöheren Instanz überzeugender gelingt als Ihnen."

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Regula Venske
Präsidentin
PEN-Zentrum Deutschland

Stellungnahme der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin-Stadt der Frauen e.V. zum Urteil des Berliner Landesgerichts zum Antrag Renate Künast MdB

Die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin, ein überparteilicher Zusammenschluss von politisch aktiven Frauen, ist entsetzt und beschämt über das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die unerträglichen Zuschreibungen gegen die Berliner Bundestagsabgeordnete Renate Künast, die hier nicht noch einmal wiederholt werden sollen, von ihr hingenommen werden müssten, weil die Beleidigungen "haarscharf an der Grenze des noch hinnehmbaren" einzustufen seien.

"Wir sind entsetzt, weil ein deutsches Landesgericht mit diesem Urteil die deutlich sexistischen Beleidigungen offenbar nicht für relevant hält. Wir bezweifeln, ob das Urteil genauso ausgefallen wäre, wenn ein Mann sich mit solchen verletzenden Zuschreibungen auseinanderzusetzen hätte.

Wir sind beschämt, weil das Berliner Landgericht verkannt hat, welche Auswirkungen ein solches Urteil auf die Demokratie und die politische Kultur insgesamt hat. In einer Zeit, in der immer weniger Menschen (Männer und Frauen) bereit sind, ein politisches Mandat zu übernehmen, zeigt das Urteil, dass ein Landgericht sich offenbar nicht zuständig fühlt für den Rechtsschutz von politisch tätigen Männern und Frauen vor persönlichkeitsverletzenden Äußerungen im Internet.

Wir unterstützen entschieden die Forderung der Bundestagsabgeordneten Renate Künast, dass Facebook die personenbezogenen Daten solcher Facebook-Kommentatoren herausgeben sollte und fordern die Pressekammer auf, die Bestandsdaten der Facebook-Nutzer zugänglich zu machen, damit der zivilrechtliche Klageweg eröffnet werden kann."

Carola v. Braun – Sprecherin der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin-Stadt der Frauen e.V.

Renate Künasts Reaktion und Spendenaufruf

Auf Twitter bedankt sich Renate Künast für die vielseitige Unterstützung, die sie bezüglich der Entscheidung des Landgerichts erhalten hat und ruft zu Solidarität und Aktivismus auf: "Ich finde, wir müssen uns wehren. Ich gehe in die Beschwerde. Wehren heißt, dass wir alle anderen aber auch die Stimme erheben im Alltag." Zudem macht sie auf die Organisation "Hate Aid" aufmerksam, die Sponsor*innengelder eingesammelt hat, das Zivilrechtsverfahren durchführt und jedes Schmerzensgeld erhält, das Künast erreicht. Sie ruft zur Unterstützung der gemeinnützigen Organisation unter www.hateaid.org/spenden auf.


Quellen: Berlin, den 21.09.2019, Stellungnahme von Carola v. Braun – Sprecherin der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin-Stadt der Frauen e.V. zum Urteil des Berliner Landesgerichts zum Antrag Renate Künast MdB und die
Pressemitteilung des PEN-Zentrums Deutschland, Darmstadt, 23. September 2019

Zur Autorin, Politikerin, Juristin, Sozialarbeiterin und Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: Renate Künast wurde am 15. Dezember 1955 in Recklinghausen/ NRW geboren. Sie studierte Sozialarbeit an der Fachhochschule in Düsseldorf und arbeitete von 1977 bis 1979 als Sozialarbeiterin in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel, speziell mit Drogenabhängigen. 1985 schloss sie mit dem zweiten Staatsexamen ihr Jurastudium ab. Der Westberliner Alternativen Liste trat sie 1979 bei und arbeitete seitdem in verschiedenen Funktionen für die Partei. Während der rot/grünen Koalition in Berlin in den Jahren 1989/90 war sie Fraktionsvorsitzende und nach dem Ende des rot/grünen Senats arbeitete sie weiter als Abgeordnete in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bis 1993 und 1998 bis 2000 als deren Vorsitzende, dazwischen als rechtspolitische Sprecherin. Renate Künast war von Juni 2000 bis März 2001 Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. Sie war von Januar 2001 bis zum Oktober 2005 Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Vom 18. Oktober 2005 bis zum 8. Oktober 2013 war sie Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen. Sie führte die Fraktion über den Zeitraum von zwei Legislaturperioden. Im Jahr 2011 kandidierte Renate Künast für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin. 2013 war sie Spitzenkandidatin der Berliner Grünen für die Bundestagswahl. Außerdem ist sie Mitglied des am 22. September 2013 gewählten 18. Bundestages. Seit Januar 2014 ist Renate Künast Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.
(Quelle: Homepage Renate Künast)

Weitere Informationen zu Renate Künast unter: wwww.renate-kuenast.de oder www.bundestag.de

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Beitrag vom 25.09.2019

AVIVA-Redaktion