Für die Streichung von § 219a StGB. LandesFrauenRat Berlin e.V. lädt am 18. November 2019 ein zum Gespräch mit Lisa Wernicke, Medical Students for Choice. Margherita von Brentano Preisverleihung am 15. November 2019 - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Public Affairs



AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 14.10.2018


Für die Streichung von § 219a StGB. LandesFrauenRat Berlin e.V. lädt am 18. November 2019 ein zum Gespräch mit Lisa Wernicke, Medical Students for Choice. Margherita von Brentano Preisverleihung am 15. November 2019
AVIVA-Redaktion

Chronik einer frauenfeindlichen Gesetzgebung im 21. Jahrhundert und Verurteilung zweier Ärztinnen am 14. Juni 2019: Das Eckpunktepapier zur "Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten" der Bundesregierung ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen. Die Ärztin Kristina Hänel hatte auf ihrer Webseite über einen legalen Schwangerschaftsabbruch informiert. Laut §219a StGB wird das als "Werbung" gehandelt. Hintergründe und Stimmen zum Urteil zur Reform des Paragraphen 219a gegen die Frauen und gegen die Gynäkologinnen Dr. Kristina Hänel, Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer




Zum Hintergrund

Dr. Hänel wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt und am 24. November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu 40 Tagessätzen à 150 € verurteilt. Das nahm sie nicht hin und legte Revision am Landgericht Gießen ein. Mit ihrer Berufung ist sie am 14. Oktober 2018 vor dem Landgericht Gießen gescheitert. Umsonst. Am 14. Dezember 2018 kam das lang erwartete Urteil - und es ist deprimierend.

Das Recht auf Information ist elementar, von "Werbung" kann keine Rede sein.

"Selbst wenn wir Frauen zu Analphabetinnen machten und sie damit von Informationen fernhielten - damit würden wir kein ungeborenes Leben schützen. Ungeborenes Leben lässt sich nur mit den Frauen schützen, nicht gegen sie." (Kristina Hänel auf ihrer Twitter-Seite)

Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert die Abschaffung des Paragraphen und legte im Januar 2019 einen entsprechenden Regelungsvorschlag vor.

NEWS + CHRONIK

NEWS vom 07. November 2019LandesFrauenRat Berlin e.V. lädt am 18. November 2019 ein zum Gespräch mit Lisa Wernicke, Medical Students for Choice. Margherita von Brentano Preisverleihung am 15. November 2019

Schwangerschaftsabbruch und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung: §§ 218 und 219a diskriminieren Frauen und schränken ihre Rechte ein!

In jüngster Zeit ist die Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch und die Information darüber, zum Beispiel auf der Internetseite einer Frauenarztpraxis, wieder aufgeflammt.
Längst sicher geglaubte Rechte von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung werden wieder in Frage gestellt. Und das beginnt schon mit der fehlenden Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch oder einer grundlegenden Auseinandersetzung mit der Thematik.

Aus diesem Grund wurde Ende 2015 an der Charité Berlin eine Sektion der US-amerikanischen Bewegung Medical Students for Choice gegründet. Die Arbeit dieser Gruppe besteht primär in der Organisation von Bildungsveranstaltungen zu den Themen sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte. Das Bekenntnis zum Recht auf körperliche Selbstbestimmung und den Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch ist ein zentrales Moment ihres Selbstverständnisses. Als eines der aktiven Mitglieder wird die Medizin-Studentin Lisa Wernicke über die Initiative berichten und darüber, welche Veränderungen sie bereits bewirken konnten.

Am 15. November 2019 wird das Engagement der Medical Students for Choice Berlin mit dem Margherita von Brentano Preis ausgezeichnet.

LandesFrauenRat Berlin e.V. lädt am 18. November 2019 ein zum Gespräch mit Lisa Wernicke, Medical Students for Choice: Montag, 18. November 2019 um 18 Uhr im Konferenzraum des UCW, 4. Etage Sigmaringer Str.1, 10713 Berlin

Anmeldungen per eMail an info@lfr-berlin.de

Mehr Infos: www.landesfrauenrat-berlin.de und www.facebook.com




NEWS vom 18. September 2019Aufruf: Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung am 21. September 2019 in Berlin

Unter dem Motto "Leben und lieben ohne Bevormundung" veranstaltet das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung einen Aktionstag, der zugleich den Auftakt für eine bundesweite Aktionswoche darstellt, die am 28. September zum Internationalen Tag für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen mit verschiedenen Veranstaltungen endet.

Der Aktionstag richtet sich gegen den so genannten "Marsch für das Leben", bei dem christlich-fundamentalistische, konservative sowie rechtsnationale Gegner*innen des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung das totale Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen fordern und gegen nicht heterosexuelle Paare oder Familien und die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten hetzen.

Am 21. September 2019 wird ab 12 Uhr am Washington Platz (Ecke Ella-Trebe-Str.) eine Demonstration mit Musik, Redebeiträgen, Grußworten & Sprechchören stattfinden. Teilnehmen werden unter anderem: Jusos, MSFC und Doctors for Choice, Pro Youth Berlin, Solid Berlin, Grüne Jugend, Omas gegen Rechts, der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg und die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität.

An dieser Stelle ruft AVIVA-Berlin ihre Leser*innen dazu auf, das Bündnis zu unterstützen. Beispielsweise mit der Bekanntmachung des Aktionstags im eigenen Freund*innenkreis und in den Sozialen Netzwerken, einer Spende, um die Kosten für den Aktionstag zu decken und mit der Teilnahme an der Demonstration, um Präsenz zu zeigen.
Weitere Infos zur Veranstaltung unter: www.sexuelle-selbstbestimmung.de und www.facebook.com

(Quelle: Website des "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung")




NEWS vom 14. Juni 2019§ 219a Prozess: 4.000 Euro Strafe für Berliner Ärztinnen

Die beiden Ärztinnen Dr. Betina Gaber und Dr. Veronika Weyer wurden am 14. Juni 2019 wegen Verstoßes gegen §219a StGB zu einer Geldstrafe von jeweils 2000 € verurteilt. Ein Skandal und der Beweis dafür, dass der faule Kompromiss der CDU/SPD-Koalition wirklich gar nichts ändert.

Vor dem Amtsgericht versammelten sich 10:30 Uhr um die 200 Aktivist*innen und auch viel Presse, um gegen die Verurteilung der beiden Ärzt*innen und damit gegen §219a zu demonstrieren. In den Redebeiträgen forderten die Sprecher*innen das Recht auf Informationsfreiheit für ungewollte Schwangere und Rechtssicherheit für die ausführende Ärzt*innen. Gegen 11 Uhr gingen die beiden angeklagten Ärztinnen unter Applaus und Zurufen in das Gerichtsgebäude und viele Aktivist*innen entschieden, das Urteil abzuwarten und Solidarität zu zeigen. Das Ergebnis bewies erneut die Absurdität der aktuellen Gesetzgebung: §219a muss gestrichen werden!

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg hat inzwischen angeboten, die Prozesskosten von insgesamt 4000 Euro vollständig zu übernehmen. Mit diesem finanziellen Rückhalt kann der Kampf gegen § 219a StGB in den nächsten Instanzen fortgesetzt werden. Deswegen geht ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis in die Offensive und fordert nach wie vor #wegmit219a und #wegmit218!

(Quelle: Website des "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung")




NEWS vom 12. Juni 2019Gegen faule Kompromisse! Solidarität mit den angezeigten Ärzt*innen – Für die Streichung des § 219a StGB! Protestkundgebung am 14. Juni 2019

Gegen die Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer wird am Freitag den 14. Juni 2019 im Berliner Amtsgericht Tiergarten ein Prozess wegen des Verstoßes gegen § 219a StGB eröffnet. Es ist der erste Prozess nach der gesetzlichen Neuregelung zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch. Der unsägliche Kompromiss, den die Koalition von CDU und SPD vor wenigen Monaten verabschiedet hat, schützt Ärzt*innen also keinesfalls, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollen.

Auf der Homepage der Praxis wird lediglich informiert, dass Frau Dr. Gaber medikamentöse, narkosefreie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Dr. Weyer führt keine Schwangerschaftsabbrüche durch, ist aber als Beteiligte der Praxisgemeinschaft mit angeklagt. Frau Gaber äußert zur Motivation, diese Information nicht von der Homepage zu nehmen und eher den Prozess in Kauf zu nehmen: "Ich möchte es Frauen, die sich ohnehin in einer äußerst konflikthaft Situation befinden, nicht zumuten, sich durch irgendwelche Listen zu telefonieren außerdem möchte ich, dass die Kriminalisierung von Frauenärzten weniger wird."

Anlässlich dieses Prozesses wird ab 10.30 Uhr vor dem Amtsgericht eine Protestkundgebung stattfinden mit Redebeiträgen von: Bundesverband pro familia, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF), Ärzt*innen Pro-Choice, Medical Students for Choice Berlin, sowie Cornelia Möhring (LINKE) und Gesine Agena (GRÜNE). Der Prozess beginnt um 11.30 Uhr.

An dieser Stelle ruft AVIVA-Berlin ihre Leser*innen dazu auf, die Ärztinnen zu unterstützen und mit der Teilnahme an der Protestkundgebung Präsenz zu zeigen.
Weitere Infos zur Veranstaltung unter: www.facebook.com und www.profamilia.de




NEWS vom 24. Januar 2019Es reicht! Petition zu §219a wieder geöffnet & Demo am 26. Januar 2019


Kristina Hänel: "Es reicht!
Ich bin Ärztin und wurde vom Amtsgericht Gießen im November 2017 nach §219a StGB zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil ich auf meiner Webseite Informationen zum Schwangerschaftsabbruch bereitgestellt habe. Das Landgericht bestätigte das Urteil, allerdings mit den Worten, ich solle das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz.
(…)
Ich habe die Petition wieder geöffnet und gehe am Samstag, den 26.01., mit vielen anderen bundesweit auf die Straße, um für das Informationsrecht für Frauen zu kämpfen. Bitte macht mit /machen Sie mit!"

Die Petition von Kristina Hänel ist online unter: www.change.org

Die Termine und Orte sowie weitere Infos sind online unter: www.sexuelle-selbstbestimmung.de




NEWS vom 14. Dezember 2018Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU) und Helge Braun (CDU) legen Eckpunktepapier zur "Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten" vor.

Dazu das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, das seit Anbeginn an die Entwicklungen um die Strafverfolgung um Dr. Kristina Hänel und den §219a StGB verfolgt: Papier der Bundesregierung zu § 219a gibt Positionen radikaler Abtreibungsgegner wieder und führt die Entmündigung von ungewollt Schwangeren, Ärzt*innen und Beratungsstellen fort
Hierzu erklärt Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig: "Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) kritisieren das Eckpunktepapier aufs Schärfste, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig."
Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur "Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen” in Auftrag gegeben werden. Scheibe weiter: "Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben.
Dabei ist das hier postulierte "Post-Abortion-Syndrom”, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet."

Studien zeigen hingegen, dass das gesellschaftliche Stigma, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch behaftet ist, hervorgerufen u.a. durch die Regelung über das Strafgesetzbuch, bei vielen Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt. Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung lehnen darum diesen vermeintlichen Kompromiss ab und fordert die Streichung der §§218/219 aus dem Strafgesetzbuch.




Berlins Gesundheits- und Gleichstellungssenatorin Dilek Kolat bekräftigte in ihrer Rede ihre Forderung nach einer kompletten Streichung des Paragrafen 219a: "Ziel muss sein, den Paragrafen 219a komplett zu streichen"
NEWS vom 14. Dezember 2018Statement von Dilek Kolat

"Der Paragraf 219a muss weg. Frauen, die abtreiben wollen, müssen auch das Recht haben, sich darüber zu informieren. Und Ärztinnen und Ärzte, die legale Abbrüche vornehmen, müssen das Recht haben, darüber zu informieren, ohne mit einer Verurteilung rechnen zu müssen. Die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten muss beendet werden. Der auf Bundesebene gefundene Kompromiss behält den Paragrafen 219a bei und versucht, die Strafverfolgung von Ärztinnen und Ärzten bei der Information über Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Erst wenn der für Januar 2019 angekündigte Gesetzestext vorliegt, kann beurteilt werden, ob Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte wirklich kommt. Sie müssen umfänglich informieren dürfen. Sollten Ärztinnen und Ärzte in Zukunft ohne Strafandrohung informieren dürfen, wäre das ein erster Schritt. Die Bereitstellung von Kontaktlisten ist sinnvoll und wird durch Berlin bereits auf der Homepage der Gesundheitsverwaltung umgesetzt. Auch die zentrale Bereitstellung von neutralen Informationen ist nicht schädlich. Dass im Medizinstudium das Thema Schwangerschaftsabbruch verstärkt werden soll, ist ein längst fälliger Schritt. Ich bleibe aber dabei: Es ist an der Zeit, den Paragrafen 219a komplett abzuschaffen. Das Aufrechterhalten dieser Strafrechtsnorm bedeutet Misstrauen gegenüber Ärztinnen und Ärzten, neutral informieren zu können und erschwert betroffenen Frauen eine selbstverantwortliche Entscheidung."



Auch TERRE DES FEMMES kritisiert den Kompromissvorschlag der Bundesregierung zum Paragraphen 219a scharf und fordert seine bedingungslose Abschaffung.

NEWS vom 13. Dezember 2018Statement von Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES Christa Stolle

"Wir fordern die Streichung des Paragraphen 219a, ohne faule Kompromisse", sagt Christa Stolle . "Das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung muss gewahrt werden. Im 21. Jahrhundert sollte es doch in Deutschland uneingeschränkt möglich sein, sich als Frau über die Bedingungen eines Schwangerschaftsabbruches zu informieren. Die Informationen über medizinische Rahmenbedingungen dürfen nicht als Werbung verunglimpft werden.", so Christa Stolle weiter.
TERRE DES FEMMES fordert einen uneingeschränkten Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch, nach freier Entscheidung der Frau.




NEWS vom 14. Oktober 2018Kristina Hänel mit ihrer Berufung vor dem Landgericht Gießen gescheitert.

Das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden: Das Landgericht Gießen zweifelte die "Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots" an. Richter Johannes Nink riet Kristina Hänel nach der Urteilsverkündung: "Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz." Jetzt ist die Politik in der Pflicht. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat nach dem Urteil eine Reform des Strafrechtsparagrafen 219a gefordert. Die SPD will den § 219a abschaffen oder zumindest reformieren, doch der Kompromissvorschlag von Justizministerin Katarina Barley lässt auf sich warten. In der Union gibt es erwartungsgemäß Widerstand gegen die längst überfällige Reform. Kristina Hänel und ihr Verteidiger Karlheinz Merkel kündigten nach der Verhandlung an, Revision gegen das Urteil des Landgerichts beim Oberlandesgericht einzulegen.



Aktuelle Infos unter:

Kristina Hänel bei Twitter: twitter.com/haenel_kh

Unterstützung

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschiedenen feministischen und allgemeinpolitischen Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen, lädt Interessierte zu Bündnistreffen ein.
Mehr Infos und Kontakt unter:

www.sexuelle-selbstbestimmung.de und www.twitter.com/prochoice_de


Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StG

Vom 10.10.2018: dip21.bundestag.de
Vom 02.03.2018: dip21.bundestag.de

AVIVA-Beitrag vom 27.11.2017

Das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 24. November 2017 gegen die Ärztin Dr. Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen Paragraph 219 ist ein Skandal.

Zum Hintergrund:
Auf ihrer Homepage hatte die Fachärztin für Allgemeinmedizin juristische und medizinische Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitgestellt und darüber informiert, dass sie diese auch durchführen würde.
Seit mehr als zehn Jahren wurde sie wiederholt von Abtreibungsgegnern, u.a. der "INITIATIVE NIE WIEDER e.V." wegen Werbens für den Abbruch einer Schwangerschaft (§219a StGB) angezeigt.

Dr. Kristina Hänel arbeitet seit 1981 als approbierte Ärztin. Auf ihrer Homepage (www.kristinahaenel.de) beschreibt sie ihr Spektrum wie folgt: "Mit großem Engagement und persönlichem Einsatz beschäftige ich mich mit den Themen Frauengesundheit, Sexualität, Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt und Schwangerschaftsabbruch. Frauen in Notlagen adäquate medizinische und psychosoziale Betreuung zu bieten ist meine Berufung. Ich bin engagierte Notärztin im Rettungsdienst. In der Allgemeinmedizin verfolge ich einen ganzheitlichen Ansatz, der jeden Menschen in seiner körperlichen, seelischen und sozialen Gesamtheit sieht."

Genau dafür soll sie nun bestraft werden. Abtreibungsgegner*innen haben sie angezeigt und mit ihrer Anzeige Erfolg gehabt. Im Jahr 2017 wird an deutschen Gerichten noch immer Recht gesprochen auf Grundlage von Paragraphen und Gesetzen, die 1933 von Nazis eingeführt wurden. Und die im absoluten Gegensatz zu Artikel 3 des Grundgesetzes stehen, wonach Frauen und Männer gleichberechtigt sein sollen…

Frauen, die sich bei einer ungeplanten und unerwünschten Schwangerschaft nicht informieren dürfen, werden wieder einmal in die Grauzone abgeschoben. Die Selbstbestimmung von Frauen über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das mit diesem Urteil mit Füßen getreten wurde. Genau 46 Jahre (!) nach der öffentlichen Aktion gegen den Paragraphen 218 "Wir haben abgetrieben!", initiiert von der Feministin und späteren Gründerin der Emma, Alice Schwarzer, scheint es, als seien alle Kämpfe der Frauen umsonst gewesen.

Die Petition

Im Oktober 2017 startete Kristina Hänel ihre Petition auf Change.org. Dazu Campaignerin Annika Heintz, Change.org Deutschland, die Kristina Hänel ins Gericht begleitet hatte:

"Seitdem haben wir sie bei der Mobilisierung unterstützt, Presseanfragen für sie verwaltet, Kampagnenvideos gebastelt und natürlich waren wir auch auf einer persönlichen Ebene für sie da.

Die Kampagne hätte mit einem Freispruch schnell vorbei sein können, aber die Verurteilung ist für uns noch mehr Anlass nicht loszulassen und Kristina bis zum Ende ihrer Kampagne zu begleiten. Wir sind darauf eingestellt, dass es auch Jahre dauern könnte."


Dr. Kristina Hänel ist dennoch hoffnungsvoll gestimmt: "Dank Change.org und dank diesen jetzt knapp 120.000 Stimmen ist es mir gelungen das Schweigen zu brechen. Und das war der Beginn dessen was jetzt passiert. Wir werden das Informationsrecht für Frauen erreichen!"

Kristina Hänel weiter: "Ich bin für das Recht von Frauen, sich im Internet über angebotene Leistungen von Ärzten und Ärztinnen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Der §219a behindert dieses Recht.
Bitte unterstützen Sie meine Petition."


Kristina Hänel bei ihrer Kampagne für ein "Informationsrecht für Frauen zum Thema Schwangerschaftsabbruch" auf Change.org unterstützen:

www.change.org

Kristina Hänel nach dem Urteil:

www.change.org

www.facebook.com

UnterstützerInnen

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ist ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschiedener feministischer und allgemeinpolitischer Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen. Gegründet wurde es 2012 und organisiert seither Proteste gegen den jährlich stattfindenden, bundesweiten "Marsch für das Leben" (vormals "1000-Kreuze-Marsch").

Mehr Infos und Initiativen unter:

www.sexuelle-selbstbestimmung.de und www.twitter.com/prochoice_de

Social Media #wegmit219a #sexuelleselbstbestimmung: www.facebook.com/PRO.Familienplanung

Marsch für das Leben? What the Fuck @1000KreuzeWTF: www.facebook.com/1000KreuzeWTF

Medical Students for Choice Berlin: msfcberlin.com

Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:

Kristina Hänel - Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer »Abtreibungsärztin«
Kristina Hänel dokumentiert in ihrem Tagebuch, wie die Anklage gemäß §219a StGB sie dazu brachte, der frauenfeindlichen und veralteten Gesetzgebung den Kampf anzusagen. Sie ging an die Öffentlichkeit und trägt mit ihrem Buch einen wesentlichen Teil zur Diskussion um das Recht auf Information und auf Selbstbestimmung bei. (2019)

Pro-Choice geht weiter Kundgebung gegen die Illegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen am 29. Mai 2018 von 16:30 - 18:30 Uhr vor dem Gesundheitsministerium/Friedrichstraße 108
Irland wählt Pro-Choice, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert: Weg mit 219a! Gewalt gegen Ärzt*innen und hilfesuchende Frauen nimmt zu. Infos und Hinweise zu Initiativen sowie zur Unterzeichnung der Bündniserklärung gibt es hier auf AVIVA-Berlin. (27.05.2018)




Quellen: Change.org Deutschland, Homepage Kristina Hänel, AVIVA-Berlin, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung


Public Affairs

Beitrag vom 14.10.2018

AVIVA-Redaktion