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Beitrag vom 04.03.2008
Aktualisierte Richtlinie für die MeisterInnengründungsprämie
AVIVA-Redaktion
Ab 01.03.2008 gilt die neue Richtlinie für die "Meistergründungsprämie": Damit soll es vereinfacht werden, diese Starthilfe in Anspruch zu nehmen, die sich als erfolgreiches Existenzförderprogramm..
bewährt hat.
Konnten junge ExistenzgründerInnen die MeisterInnengründungsprämie bisher nur behalten, wenn sie einen zusätzlichen Arbeitsplatz eingerichtet hatten, wird die "neue" Prämie nun in zwei Stufen aufgeteilt. Alle HandwerksmeisterInnen, deren Unternehmen mindestens drei Jahre bestehen, erhalten eine Grundförderung von 7.000 Euro. Gelingt es dann noch, einen zusätzlichen Arbeitsplatz für mindestens ein Jahr oder einen Ausbildungsplatz zu schaffen, so kann die Arbeitsplatzförderung in Höhe von 5.000 Euro zusätzlich beantragt werden.
In den vergangenen zehn Jahren sind - nach Untersuchungen der Handwerkskammer - so rund 9.000 Arbeitsplätze und 2.000 Ausbildungsplätze entstanden. Neben dem eigenen schafft jeder Geförderte zusätzlich 3,5 Arbeitsplätze und eine Lehrstelle. Damit wird deutlich: Die MeisterInnengründungsprämie hat sich als erfolgreiches Existenzförderprogramm bewährt. Die vom Land Berlin eingesetzten Mittel, kofinanziert aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), sind also gut angelegtes Geld. Schon seit 1986 werden junge HandwerksmeisterInnen mit dem Förderprogramm MeisterInnengründungsprämie auf ihrem Weg in die Selbständigkeit begleitet.
Wer innerhalb von drei Jahren nach Ablegung der Prüfung einen eigenen Betrieb gründet, kann die Prämie beantragen. In den letzten zehn Jahren konnten auf diese Art knapp 2.000 BerlinerInnen beim Aufbau der eigenen Werkstatt unterstützt werden.
Anträge für die Gewährung der Meistergründungsprämie müssen vor der Gründung bei der Handwerkskammer Berlin gestellt werden.
(Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, 29.02.2008)