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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 28.11.2012


Zu Recht wieder Anwalt. Jüdische Rechtsanwälte aus Berlin nach 1945. Herausgegeben von Hans Bergemann, Rechtsanwaltskammer Berlin
Anke Gimbal

Nach den umfangreichen Recherchen, Veröffentlichungen und Ausstellungen der letzten Jahre unter dem Titel "Anwalt ohne Recht" nimmt sich die Organisation nun eines weiteren Themas der Geschichte...




... der jüdischen Juristen und – damals – wenigen Juristinnen in Deutschland an.

Wie ging es nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs weiter, jedenfalls bei jenen, die die Shoa überlebt hatten? 2010 erteilte die Berliner Rechtsanwaltskammer einen entsprechenden Rechercheauftrag an den Historiker Hans Bergemann. Die Ergebnisse seiner Untersuchung sind nun unter dem Titel "Zu Recht wieder Anwalt" auf 308 Seiten im Hentrich & Hentrich Verlag veröffentlicht.

Das Buch enthält Informationen und biografische Angaben über

  • überlebende deutsche JuristInnen (einschließlich jener, die vor ihrer Emigration noch in Ausbildung waren) jüdischer Herkunft, die sich nach 1945 als AnwältInnen (wieder) in Berlin niederließen,
  • frühere Berliner AnwältInnen jüdischer Herkunft, die1945 nicht nach Berlin zurückkehrten, sondern sich in Westdeutschland niederließen,
  • frühere Berliner AnwältInnen jüdischer Herkunft, die zwar nach Berlin zurückkehrten, aber sich nicht wieder anwaltlich betätigten,
  • frühere Berliner AnwältInnen jüdischer Herkunft, die in verschiedenen Funktionen in Deutschland wirkten, ohne dass sie ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegt hätten.

    Die Untersuchung betrachtet außerdem exemplarisch die Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren für die verfolgten Anwälte. Die zahlenmäßige Zusammenfassung der Ergebnisse wird ergänzt durch ein biografisches Verzeichnis mit Kurzbiografien der ermittelten Personen und ein ausführliches Namens-, Quellen- und Literaturverzeichnis. Diese Angaben sind sehr hilfreich, erstens bei der Lektüre des Buches und außerdem für weitere Recherchen.

    343 Juristen und sechs Juristinnen wurden anhand der genannten Kriterien ermittelt. Die beeindruckenden Lebensläufe und beruflichen Erfolge der letzteren, deren Biografien stark verkürzt umfassen:

    1. Anita Eisner (1900–1950) studierte von 1919 bis 1923 Jura in Berlin, 1927 zweites Staatsexamen, 1933 Berufsverbot, 1943 bis 1945 untergetaucht, Mutter und Schwester werden deportiert und ermordet, ab 1945 vorläufig wieder als Anwältin zugelassen, ab 1947 Notarin.

    2. Dr. Hanna Katz (1895–1982) promovierte als erste Frau an der juristischen Fakultät der Berliner Universität, Gerichtsassessorin, ab 1930 Anwältin, 1938 Berufsverbot und Zulassung als "jüdische Konsultentin", 1941 Emigration in die USA und erneutes Jurastudium mit bar exam 1946, 1954 Zulassung als Anwältin in Berlin ohne Residenzpflicht.

    3. Dr. Edith Krojanker (geb. Epstein, 1905–1995) studierte 1924-1927 Jura in Königsberg und Berlin, 1929 Promotion an der Universität Königsberg, 1932 zweites Staatsexamen, Gerichtsassessorin an Berliner Gerichten, 1933 Berufsverbot und Emigration nach England, Palästina, 1948 Anwaltsprüfung in Israel, 1949 Zulassung zur Anwaltschaft in Israel, ab 1953 Tätigkeiten in Deutschland für die Jewish Trust Corporation und als Rechtsanwältin im Regierungsdienst.

    4. Dr. Käthe Loewy (später: Manasse, 1905–1994) studierte Jura in Freiburg, Berlin und Bonn, 1931 Promotion an der Universität Bonn, 1932 zweites Staatsexamen, Gerichtassessorin in Berlin-Schöneberg, 1933 Zulassung als Rechtsanwältin und drei Monate später Berufsverbot, 1938 Emigration nach Palästina, 1942 Deportation und Ermordung der Mutter, 1949 Rückkehr nach Deutschland, 1953 Richterin am Landgericht Hamburg, später Landgerichtsdirektorin.

    5. Hilde Neumann (geb. Rosenfeld, gesch. Kirchheimer, 1905–1959) studierte Jura in Berlin, Freiburg und Bonn, 1925 Eintritt in die SPD (wie ihr Vater Kurt Rosenfeld), nach zweitem Staatsexamen 1932 Rechtsanwältin am Kammergericht, 1933 Berufsverbot, bis 1939 Mitarbeiterin der Internationalen Roten Hilfe, 1936 nach einjährigem Studium des sowjetischen Justizwesens Eintritt in die KPD, 1940 nach Lageraufenthalt Emigration nach Mexiko, 1947 Rückkehr nach Deutschland, Eintritt in die SED, verschiedene Aufgaben beim Aufbau des Justizwesens in der EBZ und DDR, 1949-1950 Präsidentin des Landgerichts Ost-Berlin, dann Magistratsdirektorin für Justiz in Berlin, 1953-1959 Chefredakteurin der "Neue Justiz".

    6. Erna Proskauer (geb. Aronsohn, 1903–2001) studiert Jura in Berlin und Freiburg, 1932 zweites Staatsexamen, 1933 Berufsverbot und Ablehnung des Antrags auf Zulassung als Rechtsanwältin, Emigration nach Frankreich und 1934 nach Palästina, 1951 Antrag auf Wiedereinstellung in den Justizdienst (Ablehnung 1956), 1953 Rückkehr nach Berlin, 1957 Antrag auf und Zulassung zur Anwaltschaft, ab 1962 Notarin.

    Was bedeutet diese Zahl "349"?

    Mitte 1933 hatte das Deutsche Reich mehr als 65 Millionen EinwohnerInnen, darunter etwa eine halbe Million Jüdinnen und Juden. Etwa 5.000 der um die 19.200 im Deutschen Reich 1933 zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wurden von den NationalsozialistInnen als "nichtarisch" definiert. Ein Drittel der deutschen Jüdinnen und Juden wohnte in Berlin, daher gab es dort auch die meisten jüdischen RechtsanwältInnen. Es waren am 1. Januar 1933 etwa 1.800 Anwältinnen und Anwälte von insgesamt 3.400 Berliner AnwältInnen.

    Etwa 400.000 Deutschen jüdischer Herkunft gelang es, das Deutsche Reich rechtzeitig zu verlassen und am Leben zu bleiben. Ungefähr 15.000 deutsche Jüdinnen und Juden überlebten die Konzentrationslager, im Untergrund oder als EhepartnerInnen von Nichtjüdinnen und Nichtjuden. Nach 1945 kehrte nur eine vergleichsweise geringe Zahl aus der Emigration nach Deutschland zurück. Die meisten zogen es vor, Deutschland fern zu bleiben. Bis 1989 lebten nicht mehr als 30.000 jüdische BürgerInnen in Deutschland. Da JuristInnen jedoch größere Schwierigkeiten haben, ihren Beruf in einem anderen Land mit fremder Sprache auszuüben als etwa IngenieurInnen oder Ärztinnen, dürfte auch der Anteil der RückkehrerInnen unter ihnen entsprechend höher sein.

    Hierzu ein Zitat von Erna Proskauer, das auch Hans Bergemann wiedergibt: "Gerade Juristen mit ihrem örtlich begrenzten beruflichen Anwendungsgebiet fanden nirgends im Exil, vor allem aber nicht in den engen Grenzen der israelischen Wirtschaft, eine Erwerbsmöglichkeit, geschweige denn eine angemessene."

    349 ist nicht viel. Zumal sich von 1945 bis 1990 nur 179 AnwältInnen jüdischer Herkunft zeitweise oder dauerhaft (wieder) in Berlin niederließen, die 1933 bereits als AnwältInnen oder BeamtInnen im höheren Justizdienst tätig gewesen waren oder sich 1933 in ihrer juristischen Ausbildung befunden hatten. Und auch das Kapitel, das über die Grundlagen der Rückerstattung und Entschädigung für die verfolgten jüdischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berichtet, ist deprimierend.

    AVIVA-Tipp: Die Rechtsanwaltskammer Berlin hofft, mit diesem Band dazu beizutragen, dass das Schicksal der jüdischen Kolleginnen und Kollegen nicht vergessen wird und auch künftigen Generationen zugänglich bleibt. Dieser Hoffung schließe ich mich an. Anke Gimbal, Juristin, Berlin

    Hans Bergemann, Rechtsanwaltskammer Berlin (Hrsg.)
    Zu Recht wieder Anwalt. Jüdische Rechtsanwälte aus Berlin nach 1945

    Hentrich & Hentrich Verlag, erschienen im November 2012
    308 Seiten, Hardcover
    240 Abbildungen
    ISBN: 978-3-942271-73-8
    24,90,- Euro
    www.hentrichhentrich.de

    Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:

    Anwalt ohne Recht. Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin nach 1933




    Literatur

    Beitrag vom 28.11.2012

    AVIVA-Redaktion