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Beitrag vom 07.05.2006
Lichtergang durch das Holocaust Mahnmal in Berlin
Sarah Ross
Der Lichtkünstler Rob Schrama ruft die BerlinerInnen auf, beim Besuch des Mahnmals am 13. Mai 2006 ein Gedenklicht mitzunehmen, um damit einen persönlichen Bezug zum Holocaust herzustellen.
Am 13. Mai 2006 findet anlässlich des ersten Jahrestages des Holocaust Mahnmals die Lange Nacht des Denkmals statt. Neben Vorlesungen, Diskussionen und Theatervorführungen, die von 18.00 bis 20.00 Uhr im Ort der Informationen (unter dem Stelenfeld) stattfinden werden, wird Rob Schramas Lichtinstallation ein besonderes Highlight darstellen. Sieben Nächte lang wird der niederländische Lichtkünstler das Holocaust Mahnmal in ein Lichtmahnmal transformieren. Teil des Lichtmahnmals werden die Berliner BürgerInnen sein, die dazu aufgerufen werden, während der Langen Nacht des Denkmals beim Besuch des Mahnmals ein Gedenklicht mitzunehmen, um damit einen persönlichen Bezug zum Holocaust herzustellen.
Der Künstler wird an den Eckpunkten rund um das Mahnmal vier Laserstrahlen entzünden, die sich hoch am nächtlichen Himmel kreuzen und eine Pyramide bilden werden. Währenddessen werden die Menschen mit ihren brennenden Gedenklichtern das Stelenfeld betreten. Da das Holocaust Mahnmal keine Ein- und Ausgänge, kein Zentrum und Zusammensein kennt, werden die BesucherInnen während des Lichterrundgangs völlig auf sich selbst gestellt sein. Die Intention des Künstlers ist es, dass jeder, der das Stelenfeld mit einem Licht betritt, Teil eines persönlichen, aber auch gemeinschaftlichen Reinigungs- und Einweihungszeremoniells wird. Beim Verlassen des Denkmals hinterlässt man das Licht. So soll das Mahnmal von tausenden Kerzenflammen "und der positiven Energie der einzelnen Besucher, erleuchtet und beschützt werden."
Der Geschäftsführer der Mahnmalstiftung, Uwe Neumärker, betrachtet den Lichtergang von Rob Schrama als eine Art von Demonstration, für die keine Genehmigung erteilt werden kann. Der Künstler weist jedoch darauf hin, dass das Holocaust Mahnmal ein öffentliches und frei zugängliches Gelände ist, dessen spezieller Entwurf es vorsieht, einen individuellen Gang durch die Stelen zu ermöglichen. Demnach ist nach Meinung von Rob Schrama keine Genehmigung für einen Lichtergang durch das Holocaust Mahnmal notwendig.
Der niederländische Lichtkünstler sieht das Mahnmal nicht als neuen Vergnügungspark von Berlin, wie viele BesucherInnen das tun. Mit seinem Lichtergang will er dem Holocaust Mahnmal die Würdigung geben die es verdient:
"Lasst uns während der Langen Nacht des Denkmals das Holocaust Mahnmal mit unserem eigenen Licht erfüllen, das aus der Tiefe unseres Herzens kommt, der Hoffnung Ausdruck verleihend, dass auf Erden niemals wieder ein Holocaust stattfinden möge."
Weitere Informationen finden Sie unter: www.robschrama.nl