Schwanger werden ist nicht schwer ... - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Girls + Boys Elternsite



AVIVA-BERLIN.de im Januar 2025 - Beitrag vom 05.01.2002


Schwanger werden ist nicht schwer ...
Gastautorin

Teil 2: Nach der Geburt: Erziehungsgeld - Kindergeld - Erziehungsurlaub




NACH DER GEBURT...

Erziehungsgeld

Sie erhalten maximal zwei Jahre lang Erziehungsgeld. Sie erhalten pro Kind höchstens 600 DM im Monat.
Manche Bundesländer ( Baden -Würtemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen) zahlen darüber hinaus ein Landeserziehungsgeld. Dabei sind Höhe und Dauer unterschiedlich.

Mit der Geburt eines Kindes haben Sie Anrecht auf Erziehungsgeld. In den ersten acht Wochen nach der Geburt wird es allerdings mit dem Mutterschutzgeld verrechnet.

Beantragung:Das Erziehungsgeld müssen Sie jährlich beantragen: Für das erste Erziehungsjahr ab der Geburt, für das zweite ab dem neunten Lebensmonat.
Die Anträge erhalten Sie bei den Krankenkassen, Standesämtern, Gemeinden und Erziehungsgeldstellen.

Voraussetzung: Das Kind lebt in Ihrem Haushalt und wird überwiegend von Ihnen betreut. Sie arbeiten während dieser Zeit nicht mehr als 19 Wochenstunden.

Berechnung:
Unberücksichigt für die Berechnung bleiben steuerfreie Einnahmen, wie Kindergeld, Kindesunterhalt, Wohngeld, Bafög und Sozialhilfe.

Einkommengrenzen:

In den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes:
Für zusammenlebende Eltern: 100 00 DM pro Jahr.
Für Alleinerziehende: 75 000 DM pro Jahr.

Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes:
Für zusammenlebende Eltern: 29 400 DM pro Jahr.
Für Alleinerziehende: 23 700 DM pro Jahr.

Für jedes weitere Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 4 200 DM.

Arbeitlosengeldempfänger bekommen kein Erziehungsgeld. Dafür können Sie aber Arbeitlosenhilfe plus Erziehungsgeld bekommen.

Kindergeld

Bundeskindergeld, seit Januar 2000 gilt:

Kindergeld wird von der Familienkasse des Arbeitsamtes an die Eltern überwiesen

Das erste und zweite Kind erhalten jeweils 270 DM,
das dritte Kind 300 DM,
jedes weitere 350 DM

Das Kindergeld erhält derjenige, bei dem das Kind lebt. Lebt es bei den Groß- oder Pflegeeltern, erhalten diese das Geld. änderungen müssen sofort der Familienkasse mitgeteilt werden!

Erziehungsurlaub

Jeder, der in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf Erziehungsurlaub. Sie können ihn in Anschluss an die Mutterschaftsfrist bis längstens zum dritten Geburtstag Ihres Kindes antreten.
Dabei dürfen Sie sich bis zu drei Mal mit Ihrem Partner abwechseln.
Während dieser Zeit stehen Sie unter Kündigungsschutz.
Sie müssen hierfür spätestens vier Wochen vor Beginn Ihres Urlaubs einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Dabei müssen Sie die Länge des Erziehungsurlaubes mitangeben.

Finanzen:

Steuerliche Vorteile: Während Sie in dieser Zeit auf Ihr Einkommen verzichten müssen, können Sie von der Steuer weiterhin Werbungskosten abziehen, wie die Kosten für ein Arbeitzimmer in Ihrer Wohnung oder Fachliteratur.

Erziehungsgeld: Sie erhalten maximal zwei Jahre lang Erziehungsgeld (siehe oben)

Voraussetzung:Das Kind lebt in Ihrem Haushalt und wird überwiegend von Ihnen betreut. Sie arbeiten während dieser Zeit nicht mehr als 19 Wochenstunden und Ihr Partner ist entweder berufstätig, in der Ausbildung oder arbeitslos.

Danach:
Sie haben das Recht, nach dem Erziehungsurlaub an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können ohne eine Schlechterstellung oder geringeren Lohn in Kauf nehmen zu müssen.

Urlaubsansprüche aus der Zeit vor dem Erziehungsurlaub bleiben erhalten. Wir die Frau während eines Erziehungsurlaubes wieder schwanger und beantragt eine weitere Auszeit, verfällt der Anspruch auf den früheren Resturlaub.

Info: Informieren Sie sich bei den Erziehungsgeldstellen oder lassen Sie sich eine kostenlose Broschüre zum Thema Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub zusenden, vom:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Postfach 20 15 51
53145 Bonn
Tel: 0180/53 29 329



(Quellen: Mutterschutzgesetz, Leitfaden zum Mutterschutzgesetz,
bmfs, Bonn, April 99, www.eltern.de, www.focus.de, Stand Mai 2000)



Neue Regelungen bei Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub

Für Eltern mit einem Kind wurden die Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld von 29 400 Mark auf 32 200 Mark, für Alleinerziehende von 23 700 Mark auf 26 400 Mark angehoben.

Für weitere Kinder erhöht sich der Kinderzuschlag stufenweise:
2001 auf 4800 Mark, 2002 auf 5470 Mark und 2003 auf 6140 Mark.
Darüber hinaus können Eltern nun zwischen zwei Alternativen wählen: Entweder sie beziehen das Erziehungsgeld in Höhe von 600 Mark monatlich über einen Zeitraum von zwei Jahren, oder sie entscheiden sich für eine verkürzte Bezugsdauer von einem Jahr, in dem ihnen bis zu 900 Mark gezahlt werden.

© Sharon AdlerErziehungsurlaub heißt künftig Elternzeit:
Erstmals können jetzt Mutter und Vater gleichzeitig die Elternzeit nehmen. Sie beträgt nach wie vor maximal drei Jahre. Dabei haben beide Elternteile nun den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, sofern sie in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 15 Beschäftigte hat. Anstatt bisher 19 Stunden dürfen sie fortan bis zu 30 Stunden arbeiten.
Insbesondere Vätern sollen diese neuen Bedingungen die Elternzeit nahe bringen. Zusätzlich soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dadurch unterstützt werden, dass ein Jahr der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegen kann (sofern der Arbeitgeber zustimmt).

Mama kann dann zwischen Baby und Job hin- und herflitzen und nebenbei Karriere machen. Bisher waren es lediglich 15 von 1000 Vätern, die den Job "draußen" gegen den Job "drinnen" getauscht haben.

Künftig können sich Mama und Papa mit Baby abwechseln und alle sind glücklich. Oder?

FreiberuflerInnen allerdings haben weiterhin das Nachsehen: Für sie stellt der Staat keine Unterstützung zur Verfügung.


Girls + Boys > Elternsite

Beitrag vom 05.01.2002

AVIVA-Redaktion