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Beitrag vom 08.01.2004
Kinderbetreuungsangebote rund um die Uhr für jedes Alter
Sabine Grunwald
Sind Sie arbeitslos, arbeitssuchend, machen eine Fortbildung oder studieren und wissen nicht, wohin mit dem Nachwuchs? Eine Broschüre der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen gibt Tipps
Wie schwer es ist, Arbeit, Ausbildung und Familie zu vereinbaren, weiß jede Betroffene. Eine kleine, peppige Broschüre der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen hilft Ihnen bei der Bewältigung dieses Problems.
Auf der ersten Seite werden unterschiedliche Formen der Betreuung vorgestellt und erläutert.
Die TagespflegeKindertagesstätten "Kita"Die Kostenbeteiligung der Eltern ist gesetzlich im KTKBG (Kita-Tagespflegekosten-Beteiligungsgesetz) geregelt und richtet sich nach dem Einkommen. Genaue Angaben finden Sie unter:
www.senbjs.berlin.de/elternifon und bei Ihrem Wohnbezirksjugendamt.
Bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden, müssen Sie als erstes bei dem Jugendamt Ihres Bezirkes Ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen.Ihre Anmeldung muss spätestens bis zum 28. Februar erfolgen.
In das Anmeldeformular tragen Sie Ihre Arbeits- oder Ausbildungs- und Wegzeiten ein. Geben Sie die Zeiten Ihres längsten Arbeitstages an.
In Abhängigkeit von Ihren Arbeitszeiten erhält Ihr Kind eine Halbtags-, Teilzeit- oder Ganztagsbetreuung bis max. 12 Stunden.
Parallel zur Anmeldung beim Jugendamt können Sie schon Ihre gewünschte Einrichtung suchen und sich vormerken lassen. Adressen finden Sie unter:
www.senbjs.berlin.deTipps zur Kinderbetreuung neben Beruf, Arbeitslosigkeit oder AusbildungSie sind berufstätig und benötigen zusätzliche Betreuung:
Für einen Betreuungsbedarf, der über die in den meisten Einrichtungen angebotenen Öffnungszeiten hinausgeht, gibt es in der öffentlichen Kinderbetreuung folgende Angebote:
Kindertagesstätten mit verlängerten ÖffnungszeitenKita ergänzende Betreuung durch TagespflegeelternSie sollten auch in ihrem Unternehmen nachfragen, ob es sich an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligt. Es gibt Firmen, die regelmäßig einen Zuschuss zahlen, aber auch fallweise bei Überstunden und Dienstreisen die Betreuungskosten übernehmen.
Sie machen eine Ausbildung oder ein Studium:
Anspruch auf Kinderbetreuung wie BerufstätigeKindertagesstätten an Unis oder FachhochschulenSie sind arbeitslos oder arbeitssuchend:
Anspruch auf einen Halbtagesplatz mit bis zu 5 StundenWenn Sie Kita- und Tagespflegekostenbeteiligung nicht alleine aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag beim jeweiligen Träger der Einrichtung (§ 4 (3) KTKBG - Härtefallregelung) zu stellen, um gegebenenfalls von den Kosten des Betreuungsplatzes befreit zu werden.
Sie befinden sich in einer vom Arbeitsamt geförderten Bildungsmaßnahme (Weiterbildung, Umschulung, Betriebliche und Gruppentrainingsmaßnahmen, Erstausbildung mit Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):
Anspruch auf Betreuungszuschuss von 130 Euro pro Monat und KindBetreuung des Kindes bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder Reha
Anspruch auf Betreuung des Kindes zu Hause und Weiterführung des HaushaltesHaushaltshilfe und Betreuung kann von einer Sozialstation oder einem Hauspflegedienst erbracht werden und muss ärztlich bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
Gesetzliche Grundlage:
5. Buch Sozialgesetzbuch - Krankenversicherung - § 38
Betreuung des Kindes in NotsituationenFür den Fall, dass die Krankenkasse den Antrag abgelehnt hat und ein gesundheitlicher oder anderer Härtefall vorliegt, können Eltern, insbesondere allein Erziehende, beim Jugendamt des Wohnorts die Betreuung des Kindes/der Kinder im elterlichen Haushalt beantragen, wenn das Kind noch keine 14 Jahre alt ist.
Der Serviceteil bietet Adressen der Jugendämter alphabetisch nach Bezirken. Eine Liste der Arbeitsämter, sowie Kinderbetreuung an Unis und Fachhochschulen. Betreuungsmöglichkeiten rund um die Uhr, Vermittlung von Betreuungsangeboten und eine Übersicht der ambulanten Familienpflegedienste in Berlin.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und FrauenMartin-Luther-Straße 106
10825 Berlin
Den vollständigen Text der Broschüre finden Sie im Netz unter:
www.berlin.de/senwiarbfrau/frauen